Anders als viele andere Promi-Pärchen haben Beyoncé Knowles und Jay-Z die ersten Fotos ihres Sprösslings nicht an eine Zeitschrift verkauft. Sie haben sie unter dem Domainnamen http://helloblueivycarter.tumblr.com ins Netz gestellt. Ihr Töchterchen Blue Ivy erblickte am 7. Januar 2012 das Licht der Welt – nicht per Kaiserschnitt, sondern auf natürlichem Weg, wie die Eltern ausdrücklich betont haben.
Die ersten fünf Blue-Ivy-Carter-Fotos auf „HelloBlueIvy“ werden eingeleitet mit einer handschriftlichen Botschaft. Darin schreiben die Eltern: „Wir heißen Euch willkommen, um unsere Freude zu teilen. Vielen Dank für das Respektieren unserer Privatsphäre während dieser schönen Zeit in unserem Leben. Die Carter-Familie“. Der bürgerliche Name von Rapper Jay-Z lautet nämlich Shawn Corey Carter.
Am Donnerstag hatten er und Beyoncé Knowles im Übrigen einen Antrag beim US-amerikanischen Patentamt eingereicht, um sich den Namen „Blue Ivy Carter“ als Markennamen durch die Firma BGK Trademark Holdings, die der Sängerin und Schauspielerin gehört, schützen zu lassen, wie auf www.copyrighttrademarkmatters.com zu lesen ist.