Die zuständige Richterin Stephanie Sautner ist bezüglich ihrer Urteilsfindung zu dem Schluss gelangt, dass Lindsay Lohan vor dem Hintergrund des mutmaßlichen Diebstahls einer Halskette aus einem Juweliergeschäft gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe. Außerdem müsse die Darstellerin 480 Stunden Sozialdienst leisten. Die meisten Stunden davon müsse sie in einer Notunterkunft für Frauen ableisten – ein Viertel der Sozialdienststunden in einem Leichenschauhaus, „damit sie sieht, was passiert, wenn Menschen betrunken Auto fahren“, wird die Richterin unter anderem auf der Homepage des US-Magazins „People“ zitiert.
Gleich nach Verkündung des Urteils habe Lindsay Lohn sich in Frauengefängnis Lynwood begeben müssen, in dem sie vor dem gestrigen Tag in den vergangenen vier Jahren bereits zweimal einsitzen musste: einmal ebenfalls aufgrund Verstoßes gegen Bewährungsauflagen und einmal wegen Trunkenheit am Steuer. Nach knapp fünf Stunden Gefängnisaufenthalt und einer Kautionszahlung in Höhe von 75.000 US-Dollar sei Lindsay Lohan wieder in Freiheit gewesen.
Richterin Sautner reduzierte hinsichtlich des mutmaßlichen Halskettendiebstahls den Tatvorwurf von einer schweren Straftat auf ein geringfügigeres Delikt, was die Haftzeit im Falle einer Verurteilung deutlich verkürzen würde: Lindsay Lohan könnte dann für ein Jahr hinter Gittern kommen. Der Diebstahlprozess soll am 3. Juni 2011 beginnen.