Das Gericht, konkret der 3. Senat des OLG, ist zu der Auffassung gelangt, dass kein dringender Tatverdacht mehr gegeben sei: Die Fluchtgefahr, die als Grund für die Untersuchungshaft angegeben wurde, bestehe nicht länger.
Jörg Kachelmann wird beschuldigt, seine Ex-Freundin vergewaltigt zu haben. Der vor seiner Haft in der ARD als Wetterexperte moderierende Kachelmann hat die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen. Weil sein mutmaßliches Opfer die einzige Belastungszeugin sei, stehe somit Aussage gegen Aussage, so das OLG. Zudem könnten bei der ehemaligen Partnerin des Schweizers „Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive“ nicht ausgeschlossen werden.
„Der Beschluss des OL hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt“, wird Reinhard Birkenstock, Anwalt von Jörg Kachelmann im Internetportal vom „Manager Magazin“ zitiert. Der Jurist werde nun mit seinem Mandanten konzentriert die Vorbereitung der Hauptverhandlung vornehmen, der sie zuversichtlich entgegensähen. „Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen. Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es, ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen und das ist uns heute Gott sei Dank gelungen“, habe Birkenstock mehreren Nachrichtensendern gegenüber geäußert. Der erste Prozesstag soll der 6. September 2010 sein.