Ratgeber für Käufer und Verkäufer bei Auseinandersetzungen auf eBay
Probleme bei eBay? So können Sie einen Fall klären!
Zum Schutz der Kunden hat eBay eine Seite eingerichtet, wo Sie im Notfall Probleme klären können. Auf dieser Seite können Sie einen Fall eröffnen, wenn Sie mit dem Käufer oder Verkäufer aneinandergeraten sind. Als Erstes werden Sie von eBay darum gebeten, dass Sie sich selbst noch ein Mal mit der anderen Partei in Verbindung setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Wenn das der Fall ist und Sie mit der anderen Partei zu keinem Ergebnis gekommen sind, können Sie bei eBay eine Meldung vornehmen. Beachten Sie bitte, dass dies erst sieben Tage nach dem Auktionsende möglich ist. Sie erhalten nun nachfolgend einen Überblick, welche Auswahlmöglichkeiten Sie bei einem eröffneten Fall haben:
Sie haben die Ware gekauft und:
- Die Ware noch nicht erhalten
- Die Ware weicht von der Beschreibung ab oder wurde auf dem Transportweg beschädigt
- Sie möchten die Ware zurückgeben und eine Rückerstattung bekommen
Oder:
Sie haben Ware verkauft und:
- Ihr Geld nicht erhalten
- Sich mit dem Käufer darauf geeinigt, die Transaktion abzubrechen
Wenn Sie einen Fall eröffnet haben, bekommt der Verkäufer oder Käufer von eBay die Möglichkeit, sich zu dieser Angelegenheit zu äußern. Dabei haben alle Beteiligten Interesse daran, die Sachlage friedlich zu klären. Wenn Sie auf diesem Wege keine Einigung erzielen, wird der Fall an eBay weitergeleitet. Das bedeutet, dass das Auktionshaus eine endgültige Entscheidung für beide Parteien trifft. Diese Entscheidung ist für beide
Seiten verbindlich. Das Auktionshaus ist dazu berechtigt, den Verkäufer zu einer Rückerstattung zu zwingen. Natürlich kann eBay den Käufer auch warnen, wenn er einen Artikel nicht bezahlt hat. Wenn jemand mehrere Verwarnungen wegen eines nicht bezahlten Artikels hat, kann eBay ihn von der Plattform ausschließen.
Hinweis
Dies ist ein Teil aus unserem umfangreichen eBay-Ratgeber. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Hier erfahren Sie, was bei Auseinandersetzungen mit dem Verkäufer zu tun ist.