Der Meldedatenabgleich für den Rundfunkbeitrag wird alle vier Jahre vorgenommen. Damit soll insbesondere erfasst werden, wer von denen, die volljährig und kürzlich umgezogen sind oder zum ersten Mal überhaupt eine eigene Wohnung bezogen haben, noch keinen Rundfunkbeitrag zahlt.

Rundfunkbeitrag: Wann startet der Meldedatenabgleich 2022?
Für die Ermittlung neuer Zahlerinnen und Zahler des Rundfunkbeitrags bekommt der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender, also ARD, ZDF und Deutschlandradio, Daten von den Einwohnermeldeämtern. Start dafür ist der heutige 6. November 2022.

Diese an den Beitragsservice gemeldeten Daten werden dann mit den vorhandenen Daten abgeglichen: Die Personen, die nach dem Datenabgleich keiner Wohnung zugeordnet werden können, sollen ab dem 10. Januar 2023 nach und nach Post in erhalten.

Rundfunkbeitrag: Klärungsschreiben beantworten?
In dem sogenannten Klärungsschreiben des Beitragsservices wird um Rückmeldung gebeten, und das sollte dann möglichst schnell getan werden, um fehlende Daten zu übermitteln beziehungsweise um mitzuteilen, dass schon Beitragszahlungen geleistet werden.

Eine Rückmeldung kann auf dem Postweg erfolgen über das bei dem Klärungsschreiben beigefügte Antwortformular. Schneller geht es online auf der Webseite des Rundfunkbeitrags – einen QR-Code dafür gibt es auch, und zwar auf dem Klärungsschreiben.

Alle, die den Rundfunkbeitrag bereits zahlen, antworten mit ihrer Beitragsnummer: „Melden die angeschriebenen Personen zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird und teilen die entsprechende Beitragsnummer mit, werden

ihre Daten unverzüglich gelöscht“, heißt es dazu in einer offiziellen Pressemeldung vom 27. Oktober 2022. „Bei Rückmeldung, dass noch kein Beitrag gezahlt wird, wird eine Anmeldung vorgenommen.“

Jede angeschriebene Person, die entweder noch nicht angemeldet ist oder sich nicht rechtzeitig beim Beitragsservice zurückmeldet, muss damit rechnen, Gebühren zu zahlen. Und wer angeschrieben wird und nicht auf das Klärungsschreiben reagiert, wird automatisch für den Rundfunkbeitrag angemeldet.

Der Meldedatenabgleich des Beitragsservices findet 2022 zum dritten Mal statt – das erste Mal wurde er 2013 und das zweite Mal 2018 durchgeführt.