Das jedenfalls schlägt der Heidelberger Verfassungsrechtler Paul Kirchhof vor, der im Auftrag der beiden öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF ein Gutachten zum Thema Rundfunkgebühren erstellt hat. Würde eine Haushaltsabgabe eingeführt, so beliefe sich die Höhe des Betrags für alle Bürger auf die gleiche Summe – egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer tatsächlich vorhanden sind. Bis dato sind monatlich maximal 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) mit Sitz in Köln zu entrichten – in Abhängigkeit von der Art der Empfangsgeräte.
Würde die Reform, wie im Gutachten vorgeschlagen, umgesetzt, dann sollten ARD und ZDF auf Werbung und Sponsoring ganz verzichten, so eine Forderung Kirchhof. Dies würde zur Glaubwürdigkeit der öffentlichen-rechtlichen Sendeanstalten beitragen und damit würde einer Forderung der der privaten Rundfunksender und zahlreicher Verlage entsprochen.
Über das Gutachten von Kirchhof wollen die Ministerpräsidenten aller Bundesländer am 9. Juni 2010 beraten – die Umstellung der Rundfunkgebühr von einer Gerätegebühr hin zu einer Haushaltsabgabe könnte Anfang 2013 mit der Verabschiedung des neuen Rundfunkstaatsvertrags in Kraft treten. Auf parteipolitischer Ebene unterstützen SPD und CDU diesen Änderungsvorschlag wohl bereits weitgehend.