Die Richter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers an seiner wirklichen Identität gewichtiger sei, als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, teilte das Gericht heute mit. Die Veröffentlichung des echten Namens verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens. Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine "Enttarnung", die der Betroffene nicht hinnehmen müsse, befanden die Richter. Wie erfreulich.

Der Hauptcharakter der RTL-Serie "Alles Atze" tritt stets nur mit Lockenperücke und Maskerade vor eine Kamera. Bereits im Jahr 2005 hatte "Atze" erfolgreich verhindern können, das Fotos aus seinem Privatleben veröffentlicht wurden.

Völlig aus der Luft gegriffen hat "Atze" seine Arbeitsidentität jedoch nicht. Schon früher hätten ihn zu Hause alle "Atze" genannt, verriet er. "Schon meine Oma sagte: Atze, komm her".