Das Urteil wurde am 21. Dezember 2011 verkündet. Wer illegal das Streaming von Filmen nutzt, der macht sich strafbar, weil dadurch eine geltendes Recht verletzende Verbreitung und Vervielfältigung erfolgt. Dieser Ansicht ist Mathias Winderlich, Amtsrichter am Amtsgericht Leipzig, in der Begründung des Urteils. So meine der Gesetzgeber mit dem Begriff „vervielfältigen“ auch das „Herunterladen“, erläuterte Richter Winderlich laut einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. vom 22. Dezember 2011. „Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne“, ist weiter in der Mitteilung zu lesen. „Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können“, wird Mathias Winderlich zitiert.