Laut einem Bericht der „New York Times“, in dem sich auf das Gerichtsurteil berufen wird, muss Google nun die Daten aller Nutzer seines Portals an den Medienkonzern Viacom weitergeben. Konkret heißt das: Viacom bekommt den Mitgliedsnamen und die IP-Adresse(n) jedes einzelnen Nutzers, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat. Google hilft somit quasi dabei, Daten bereitzustellen, mit deren Hilfe mögliche Urheberrechtsklagen vorbereitet werden können.
Hintergrund: Viacom betreibt mehrere Fernsehsender und will dem Bericht zufolge anhand der Daten den Beweis erbringen, dass der Erfolg von YouTube in erster Linie auf der Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Videos beruhe. Vor allem geht es ins Netz gestellte Musikvideos und Ausschnitte aus Fernsehshows. YouTube gehört Google seit knapp zwei Jahren.
Kritik an diesen Vorhaben gibt es seitens von Datenschützern: Durch die Übermittlung der Daten an Vigacom würden die Nutzungsgewohnheiten vieler Millionen Internetsurfer preisgegeben. Und seitens Google wurde mit Enttäuschung auf das Gerichtsurteil reagiert. Allerdings sollen die Daten nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden – das heißt, reale Namen werden nicht überliefert. Google bezeichnete es als Sieg, dass der Richter weitergehende Forderungen von Viacom abgelehnt habe: So muss der Internetkonzern keinen Zugriff auf private Videos von Youtube-Nutzern und auch keinen Einblick in seine Suchtechnologie ermöglichen.