Mit der Verordnung wird das Ziel verfolgt, die Verbraucher vor enormen Kosten für das Telefonaten im Ausland. Vorgesehen ist die Festlegung maximaler Großhandelpreise auf der Grundlage von Kostenkalkulationen. Dies würde sicherstellen, dass ein Mobilfunkanbieter von einem anderen Mobilfunkanbieter nur eine begrenzte Gebühr dafür fordern kann, dass Anrufe über sein Netz geleitet werden. Gleichzeitig sollen auch die Tarife für die Endkunden gebunden werden, dadurch dass ein Höchstsatz für den Aufschlag auf die Großhandelspreise bestimmt wird.
Eine Großzahl der EU-Länder lehnt dieses Vorhaben allerdings ab, unter anderem die Tourismus-Mekkas Griechenland, Italien und Spanien, denn vor allem sie profitieren von den Roaming-Gebühren. Die Bundesregierung hat sich weitestgehend für die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen. Sie ist zuversichtlich, dass Handynutzer bereits diesen Sommer keine überhöhten Rechnungen mehr zahlen müssen. Bundeswirtschaftsminister Glos sagte am 23. Januar im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel: „Wir haben das ehrgeizige Ziel, im Ministerrat eine Vereinbarung über das Roaming zu erzielen.“ Deutschland hat den EU-Vorsitz zu Jahresbeginn übernommen und führt die Geschäfte nun für sechs Monate. So wäre zum Beispiel die Einführung eines obligatorischen Standardtarifs für Roaming denkbar, den der jeweilige Mobilfunkanbieter dann durch alle möglichen Tarifvarianten, wie beispielsweise Flatrates, ergänzen könne.