Mithilfe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die in der Mehrheit der Fälle in der Hausarztpraxis, mitunter auch vom einem Facharzt beziehungsweise einer Fachärztin ausgestellt wird, können Angestellte ihre Krankschreibung nachweisen.

Denn der gelbe AU-Schein ist für den Arbeitgeber gedacht, der eine Lohnfortzahlung leisten soll – die Krankenkasse sollte ebenfalls informiert werden. In einigen Betrieben und Unternehmen ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankschreibung fällig.

Eigentlich sollte bereits am 1. Januar 2021 der Startschuss für die Digitalisierung des gelben AU-Scheins fallen. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und fehlender technischer Ausstattung wurde er um drei Quartale verschoben.

Die Papier-AU soll also ab dem 1. Oktober 2021 von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: eAU, ersetzt werden. Diese Umstellung vom Papier- auf das Digitalformat soll Schritt für Schritt erfolgen.

Krankschreibung mit eAU ab 1. Oktober 2021
Bei einer Krankschreibung übermittelt zukünftig die Arztpraxis die eAU an die Krankenkasse. Als Übergangsfrist für Praxen, die technisch noch nicht auf dem neuesten Stand sind, gilt der 31. Dezember 2021. Bis dahin sollte die digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewährleistet sein.

Die jeweilige Krankenkasse soll dann im nächsten Schritt ab dem 1. Juli 2022 – ebenfalls drei Monate später als ursprünglich geplant – die eAU an den Arbeitgeber weiterleiten können: Angestellte brauchen dann weder ihrer Krankenkasse noch ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorzulegen beziehungsweise zuzusenden.

Im Übrigen ist es noch

ungewiss, ob der digitale AU-Schein auch gelb ist: Das „bisherige AU-Formular wird durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt“, heißt es dazu seitens der „Frankfurter Rundschau“.

Einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach zu urteilen, könnte die Einführung der eAU um ein weiteres Quartal verschoben werden.