In der Bundesrepublik Deutschland sind laut des Deutschen Apothekerverbands derzeit rund sieben Millionen Menschen von Zuzahlungen durch ihre Krankenkasse befreit. Das entspricht zehn Prozent der 70 Millionen in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten. Die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln zum Beispiel beträgt zehn Prozent des Preises beziehungsweise mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Krankenkasse Zuzahlungsbefreiung: Was sind die Voraussetzungen?
Beim Befreiungsantrag werden die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für verordnete Heilmittel und Heilbehandlungen berücksichtigt. Das heißt im Umkehrschluss, dass Mehrkosten für wirtschaftliche Aufzahlungen, private Zuzahlungen in puncto Zahnersatz und individuelle Gesundheitsleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, nicht einfließen.

Zuzahlung Krankenkasse: Wie

hoch ist die Belastungsgrenze?
Die persönliche Belastungsgrenze wird Jahr für Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke liegt die Grenze aktuell bei einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Bei Ehepaaren sind es zwei Prozent, wobei es keine Rolle spielt, ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Die Einnahmen familienversicherter Kinder werden ebenfalls herangezogen für die Anspruchsermittlung.

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs von der Krankenkassenzuzahlung befreit.

Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse: wann Antrag stellen?
Wer innerhalb eines Jahres mit seinen Zuzahlungen seine persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen.

Wichtig: Die Krankenkasse informiert nicht automatisch, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Darum ist es ratsam, den Überblick über die Zuzahlungen zu behalten und alle Quittungen aufzuheben.

Befreiung Zuzahlung Krankenkasse: welche Belege einreichen?
Sämtliche Originalquittungen über geleisteten Zuzahlungen und Kopien der Einkommensnachweise werden mit dem Antrag eingereicht. Dabei gelten die gesetzlichen Zuzahlungen jeder beziehungsweise jedes Angehörigen, die oder der auch für die Ermittlung der Belastungsgrenze berücksichtigt wird.

Bewilligt die Krankenkasse den Antrag auf die Zuzahlungsbefreiung, wird ein Befreiungsbescheid ausgestellt: Der oder die Versicherte muss für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen leisten. Bereits zu viel geleistete Zuzahlungen werden erstattet.

Versicherte, denen ärztlich bescheinigt wurde, eine chronische Erkrankung zu haben, und bei denen eine Besserung ihres Gesundheitszustands nicht zu erwarten ist, können bei ihrer Krankenkasse erfragen, ob sie auf einen jährlichen Nachweis verzichtet: Für die Zuzahlungsbefreiung reichen chronisch Kranke die Bescheinigung über die Dauerbehandlung ein.

Weitere Informationen zum Thema Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westpfahlen e.V. und auf der Homepage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.