Finanzen, Fernsehen und Fotobücher: Was ändert sich 2017?
1. Elektroautos
Vom 1. Januar 2017 bis (möglicherweise vorläufig) zum 31. Dezember 2020 ist für Arbeitnehmer das kostenlose oder günstigere Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei. Das gelte für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und zugelassene Elektrofahrräder.
2. Fernsehempfang
In der Nacht vom 28. auf den 29. März 2017 wird in vielen Regionen das Sendesignal des noch geltenden Standard DVB-T umgestellt auf den neuen Standard DVB-T2 HD. Warum? Damit fernsehen über Antenne in HD-Qualität möglich wird. Wer dann nicht in die sprichwörtliche Röhre gucken will, muss sich auf die Umstellung, die im Übrigen bundesweit Mitte 2019 abgeschlossen werden soll, vorbereiten.
Zum 1. Juni will der Kabelnetzbetreiber Unitymedia sein analoges Fernsehangebot komplett abgeschalten und ab da ausschließlich den Empfang digitaler Sender ermöglichen. Dafür brauchen die Kunden entweder einen Digital-Empfänger oder einen Flachbildfernseher, in den ein Kabeltuner integriert ist.
3. Fotobücher
Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Fotobücher ein Umsatzsteuersatz von 19 statt sieben Prozent.
4. Roaming
Die EU-Kommission plant, im Juni 2017 die Roaming-Gebühren für das mobile Telefonieren und Surfen im EU-Ausland abzuschaffen. Noch ist dieses Vorhaben nicht endgültig abgesegnet.
5. Umzugpauschale
Erfolgt ein Umzug aus beruflichen Gründen, können die Ausgaben dafür als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden:
Die steuerlich absetzbaren sogenannten Pauschbeträge werden zum 1. Februar 2017 erhöht, und zwar von 746 auf 764 für Ledige sowie von 1.493 auf 1.528 Euro für Verheiratete. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, ist eine Erhöhung von 329 auf 337 Euro vorgesehen.
Falls die Leistung eines Kindes in der Schule am neuen Wohnort nachlässt, sodass dadurch Kosten für Nachhilfeunterricht anfallen, können diese Ausgaben ab dem 1. Februar 2017 mit maximal 1.926 Euro abgesetzt werden. Bis zum 31. Januar 2017 sind es 1.882 Euro.
6. Videosprechstunde
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ab dem 1. Juli 2017 auch die Kosten für eine Sprechstunde per Video mit dem Arzt, falls diese Form der Kommunikation vom Patienten gewünscht wird.