Im Sozialversicherungsrecht heißt es, dass eine geringfügige Beschäftigung beziehungsweise dass ein Minijob dann vorliegt, wenn es respektive er geringfügig entlohnt wird oder nur kurz andauert. Die maximale Verdienstgrenze pro Monat liegt derzeit bei 400 Euro, weshalb Minijobs auch als 400-Euro-Jobs bezeichnet werden. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind sozialversicherungsfrei.
Nach Regierungsplänen sollen Minijobber ab 2013 pro Monat 50 Euro mehr verdienen dürfen. Damit würde die steuerfreie Verdienstgrenze ab dem nächsten Jahr bei 450 Euro monatlich liegen. Zudem sollen für gering besteuerte Jobs, bei denen der Erwerbstätige bisher 400 bis 800 Euro einnehmen darf, neue Verdienstgrenzen gelten: Die Obergrenze soll auf 850 Euro angehoben werden, womit die Spanne dann von 450 bis 850 Euro reichen würde.
Neu wäre im Rahmen dieser Gesetzesänderung ebenfalls, dass Minijobber ab dem 1. Januar 2013 aus eigener Tasche 4,6 Prozent zur Rentenversicherung zahlen – die Arbeitgeber würden nach wie vor 15 Prozent zahlen. Bisher brauchen die geringfügig Beschäftigen kein Rentenbetrag zu leisten.