Neu in puncto Widerrufsrecht sind zum Beispiel die folgenden Punkte:

- europaweite Widerrufsfrist: 14 Tage
- europaweite einheitliche Musterwiderrufsbelehrung
- Rückgaberecht fällt weg

Weitere Informationen zu den Änderungen des Widerrufsrechts sind zum Beispiel auf dieser Internetseite der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zu finden.

Rücksendung ankündigen
Neu ist auch, dass der Kunde den Widerruf eindeutig erklären muss. Das heißt, er kann die Ware nicht mehr einfach zurücksenden, sondern muss vorab die Retoure ankündigen.

Außerdem müssen bei einer Onlinebestellung die Kosten für die Rücksendung vom Kunden getragen werden. Allerdings wollen einige Versandhändler weiterhin eine kostenlose Retoure anbieten.

„Nach nicht repräsentativen Umfragen“ würde die Hälfte „der Onlinehändler, die Rücksendekosten für Retouren vom Kunden zahlen lassen wollen“, ist hier zu lesen. Auf Kunden-Seite habe ebenfalls etwa die Hälfte der Befragten angegeben, „in Zukunft genau darauf achten zu wollen, wie der Händler die Rücksendekosten regelt und erwägen, nicht mehr in Onlineshops einzukaufen, bei denen sie selbst die Retourenkosten übernehmen müssen“.