Die Schufa Holding AG ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, ein privatwirtschaftliches Aktienunternehmen. Ihr Geschäftssitz befindet sich in Wiesbaden. Zu den Aktionären gehören Kreditinstitute, Unternehmen und Dienstleister. Die Schufa möchte ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen bewahren. Zu diesem Zweck besitzt sie laut Wikipedia „479 Millionen Einzeldaten von 66,2 Millionen natürlichen Personen“, wodurch sie ungefähr drei Viertel der deutschen Bevölkerung erfasst habe.

Das richterliche Urteil
Dem aktuellen BGH-Urteil zufolge, muss die Schufa keine umfassende Auskunft darüber geben, wie die Kreditwürdigkeit berechnet wird, also welche Parameter für die Berechnung herangezogen werden. Damit ist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen.

Hintergrund: Das Gießener Amtsgericht hatte die Klage der Frau in diesem Punkt im Oktober 2012 abgewiesen mit der Begründung, dass die Schufa ihre Auskunftspflicht nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllt habe. Der „Anspruch darauf, mit der Auskunft die Berechnung selbst überprüfen zu können“ bestehe nicht.

Im März 2013 hat das Landgericht Gießen das Urteil des Amtsgerichts bestätigt und die Revision beim BGH zugelassen. Die Richter sind der Auffassung, dass die genaue Formel zur Berechnung des sogenannten Schufa-Scores ein Geschäftsgeheimnis des Unternehmens sei.