Wer Arbeitnehmer ist, der wird in den kommenden zwölf Monaten geringfügig entlastet, da der steuerliche Grundfreibetrag zum 1. Januar 2014 angehoben wurde. Er liegt jetzt bei 8.354 Euro statt bei 8.130 Euro.

„Das ist keine staatliche Wohltat, sondern ein reiner Automatismus“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler, wie im Portal der „Frankfurter Allgemeine“ zu lesen ist. „Die Vorgabe stammt vom Bundesverfassungsgericht, das ein steuerfreies Existenzminium in angemessener Höhe verlangt.“

Steigende

Sozialabgaben
Wer ein Bruttomonatsgehalt von mehr als 3.937,50 Euro hat, der zahlt für 2014 mehr Sozialabgaben. Der Grund dafür sind steigende Beitragsbemessungsgrenzen, die wiederum an höhere Einkommen angepasst worden sind. Der Monatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten lag voriges Jahr durchschnittlich bei fast 3.400 Euro brutto.

Bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsgrenze nun im Westdeutschland bei einem Bruttomonatseinkommen von 5.950 Euro – das sind 150 Euro mehr – und in Ostdeutschland bei 5.000 Euro – das sind 100 Euro mehr. Der Rentenbeitragssatz beträgt überall 18,9 Prozent, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag drei Prozent.

Bei der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze dieses Jahr bei 4.050 Euro, was eine Erhöhung um 112,50 Euro ist.

Höhere Rentenbeiträge ab Sommer
Wer eine staatliche Rente bekommt, soll ab Mitte 2014 rund zwei Prozent mehr bekommen. Für einen westdeutschen Durchschnittsrentner sind das zirka 24 Euro mehr, für einen ostdeutschen Durchschnittsrentner etwa 30 Euro mehr. Die genaue Anpassung soll im März verkündet werden, wenn die Daten der Lohnentwicklung vorliegen.

Wer Hartz IV bekommt, der erhält seit Jahresbeginn als Alleinstehender 391 Euro statt 382 Euro. Zwei Erwachsene, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, beziehen jeweils aktuell 353 Euro statt 345 Euro. Für Kinder wird ein vom Alter abhängiger Zuschlag zwischen fünf und sieben Euro gewährt.