Der 3. Kartellsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat vor vier Tagen zugunsten der Kläger entschieden und eine Neuberechnung der Netzgebühren für Strom und Gas angeordnet. Die Nutzungsentgelte für die Netze zahlen die Strom- und Gasversorger an die Netzbetreiber – und diese Entgelte sind Bestandteil des Energiepreises. Sie machen zum Beispiel bis zu 30 Prozent des Strompreises aus, den die deutschen Verbraucher zahlen.
„Der 3. Kartellsenat hat entschieden, dass die Bundesnetzagentur die Berechnungsgrundlagen nicht ausreichend ermittelt und plausibilisiert habe. Außerdem seien aus der Berechnungsmethode sich ergebende Unsicherheiten nicht genügend berücksichtigt worden, so dass im Ergebnis zum Nachteil der Unternehmen kalkuliert worden sei. So seien etwa Produktivitätssteigerungen zu hoch angesetzt worden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die auf den 6. Juni 2012 datiert ist. „Die Auswirkungen der unterschiedlichen Berechnungsweise betreffen alle Gas- und Stromnetzbetreiber in Deutschland und betragen pro Jahr und je nach Netzbetreiber jeweils bis zu mehrere Millionen Euro.“
Auf die Verbraucher könnten in naher Zukunft aufgrund dieses Richterspruchs höhere Kosten für Strom und Gas zukommen, wobei die Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen dieses Urteil einlegen kann.