Seit zwei Tagen ist die Zeit normierter Verpackungsgrößen in der Bundesrepublik Geschichte. Der Grund? Am Samstag ist die Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft getreten. Bis dahin war in dieser Verordnung für diverse Grundnahrungsmittel festgelegt worden, in welchen Packungsgrößen sie in den Verkauf gehen dürfen. Zum Beispiel durfte Schokolade – sofern die Packung mehr als 85 Gramm gewogen hat – nur in Mengen zu 100, 125, 150, 200, 250, 300 oder 400 Gramm angeboten werden. Entsprechende Verpackungsvorschriften gab es auch für Mineralwasser, Limonaden, Fruchtsäfte, Bier, Wein, Spirituosen, Milch, Kakao und Zucker. Nun sind sie im Rahmen einer Liberalisierung auf dem Verpackungsgrößenmarkt innerhalb der Europäischen Union weitgehend aufgehoben worden. Die Lebensmittelhersteller können jetzt – außer bei einigen Weinsorten und Spirituosen – frei entscheiden, in welchen Packungsgrößen sie die entsprechenden Produkte produzieren und anbieten wollen.
Verbraucherschützer befürchten unterdessen, dass die Händler diese Änderungen nutzen werden, um die Kunden mit höheren Preisen zu konfrontieren: „Wir befürchten, dass die Hersteller die Änderung nutzen, um versteckte Preiserhöhungen durchzusetzen“, sagt Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale. Der Gleiche Preis, aber weniger Inhalt – dieses Szenario könnte schon bald Realität sein, denn die Neuregelung der Verpackungsordnung leiste Mogelpackungen Vorschub, so Valet. Mehr zum Thema gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg.