Die neue Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) wird ab 2009 für die Einkommenssteuer benötigt: Jeder Steuerpflichtige erhält bis zum Jahresende eine Nummer, die sein ganzes Leben lang Gültigkeit hat. Laut Gesetzestext gilt die neue Steuernummer für „natürliche Personen“. Sie wird also jetzt schon mit der Geburt verliehen, auch wenn Kinder gemeinhin keine Steuern zahlen – es sei denn, sie erzielen Kapitalerträge aus ererbtem Vermögen.
Jeder Bürger, der künftig Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden stellen beziehungsweise richten möchte, muss seine Steuer-ID angeben. Diese setzt sich aus elf Ziffern zusammen – aus der Zahlenkombination sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können.
Folgende Daten werden bei den Behörden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständiges Finanzamt und Sterbetag. Ihre Löschung erfolgt spätestens 20 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Steuerpflichtigen. Die gespeicherten Daten werden nicht für andere steuerliche Zwecke verwendet. Im Falle eines Missbrauchs der sensiblen Informationen müsste eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro gezahlt werden. Weitere Informationen sind unter „Tagesschau.de“ abrufbar.