Schulunterricht online bei Krankheit und Mobbing
Onlineschule: Wer wird unterrichtet und welcher Schulabschluss ist möglich?
Als Schüler beziehungsweise Schülerin wird ab dem 5. Schuljahr aufgenommen, wer von der Schulpflicht befreit ist oder das 18. Lebensjahr schon erreicht hat. Erlangt werden können ein Förderschulabschluss, ein Hauptschulabschluss oder ein Realschulabschluss.
Unterrichtet werden folgende Fächer:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch,
- Biologie
- Geschichte
- Erdkunde
- Gesellschaftslehre
Wie läuft der Onlineunterricht ab?
Es handelt sich bei dieser Form von Unterricht um eine sogenannte Eins-zu-Eins-Beschulung: Auf einen Schüler kommt ein Lehrer, der alle Fächer unterrichtet.
„Er nimmt dabei eher die Funktion eines Lernmoderators (…) ein und schafft ein individuelles Setting für bestmögliche Lernvoraussetzungen – egal ob ihr Kind im Ausland lebt, Schulangst hat oder Mobbing-Erfahrungen gemacht hat, hochbegabt oder Autist ist, unter ADHS, CFS oder anderen gesundheitlichen Problemen leidet“. So steht es im offiziellen Internetauftritt der Onlineschule.
Berücksichtigt werden der Leistungsstand und die Lerngeschwindigkeit. Der Unterricht an sich erfolgt per Videotelefonie.
Wie viel kostet der Onlineunterricht?
Zu zahlen ist ein Monatsbeitrag. Wie hoch die Kosten sind, steht in der Infomappe, die online auf der Homepage der Schule bestellt werden
kann.
Der Anbieter schreibt dazu auch: „In vielen Fällen übernimmt das Jugendamt die monatlichen Beschulungskosten und die Prüfungspauschale. Insbesondere wenn ein ärztliches Attest für die Befreiung von der Schulpflicht vorliegt.“ Und es gibt einen Förderverein, der die Onlineschule unterstützt, sowie Stiftungen, bei denen ein Stipendium beantragt werden kann.
Ausführliche Informationen gibt es unter www.web-individualschule.de.