Vor Abschluss eines Handyvertrags wird von den Telekommunikationsanbietern die Bonität des Interessenten geprüft. Ein Handyvertrag ohne Bonitätsprüfung wird von den Anbietern meist gar nicht angeboten. Und wird ein Antrag auf Abschluss eines Handyvertrags abgelehnt, erfährt der Antragsteller selten den Grund der Ablehnung. Bestenfalls wird er darauf hingewiesen, dass er eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen kann. Es gibt viele Situationen, in denen Menschen auf ein Handy angewiesen sind. Für jemanden, der auf Arbeitssuche ist, kann von der mobilen Erreichbarkeit die weitere berufliche Karriere abhängen. Unternehmen erwarten, dass ein Bewerber bei Rückrufen erreichbar ist und telefonieren ungern hinterher. Eltern wollen für ihre schulpflichtigen Kinder unterwegs erreichbar bleiben. Familienangehörige sorgen sich um ihre kranken oder gebrechlichen Angehörigen und wollen bei Zwischenfällen sofort informiert werden. Gute Gründe für einen Handyvertrag trotz Schufa gibt es also genug. Ein negativer Eintrag bei der Schufa sollte keinem das Recht auf mobile Erreichbarkeit nehmen. Leider ist es in der Praxis jedoch so, dass die meisten Mobilfunkanbieter bei einem ungünstigen Schufa-Eintrag ohne weitere Begründung einen Vertragsabschluss ablehnen.

Schufa und Mobilfunkanbieter
Die Schufa

(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die führende Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Partner und Teilhaber der Schufa sind in erster Linie Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und dem Handel. Die Schufa sammelt Daten der Verbraucher und stellt diese den angeschlossenen Firmen auf Anfrage zur Verfügung. Auf diese Weise soll die Bonität eines Antragstellers vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Der Verbraucher wird von den meisten Anbietern bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags darauf hingewiesen, dass zwecks Prüfung der Bonität eine Abfrage bei der Schufa erfolgt. Stimmt der Antragsteller dieser Abfrage nicht zu, erfolgt von vornherein eine Ablehnung. Eine echte Option, den Handyvertrag ohne Schufa abzuschließen, besteht daher nicht. Ein negativer Schufa-Eintrag führt fast immer zur Ablehnung eines Mobilfunkvertrags. Aus Sicht des Anbieters ist dies eine Schutzmaßnahme, um Zahlungsausfälle zu vermeiden. Wie der ungünstige Eintrag im Einzelfall zustande kam, wird vom Anbieter nicht geprüft.

Selbst wenn kein negativer Eintrag vorliegt, kann auf Grund eines ungünstigen Schufa-Scorings eine Vertragsablehnung erfolgen. Aus den von der Schufa gesammelten Datensätzen wird über ein Punktesystem eine statistische Einschätzung vorgenommen – es erfolgt also keine individuelle Bewertung des Antragstellers. Für ein gutes Scoring ausschlaggebend ist eine günstige Bewertung der Zahlungsmoral. Das Scoring bezieht sich vielmehr auf eine Gruppe, der die Person statistisch zugeordnet wird. Dieses Scoring-Verfahren ist umstritten und für den Verbraucher nicht vollständig transparent. Der Score-Wert wird mit einer Zahl zwischen 1 und 100 ausgedrückt. Die Prognose ist um so schlechter, je niedriger dieser Wert ausfällt. Zwar kann man der Schufa die Weitergabe des Score-Wertes an die angeschlossenen Vertragspartner untersagen, jedoch wird dies in den meisten Fällen auf Grund des leeren Score-Wertes zu einer Ablehnung eines Mobilfunkvertrags führen.

Schufa-Scoring: Bewertungsverfahren mit Haken und Ösen
Ob dem Abschluss eines Handyvertrags zugestimmt wird, entscheidet allein der Mobilfunkanbieter. Selbst wenn die Schufa-Abfrage keinerlei Gründe für eine Vertragsablehnung ergibt, kann also ein Vertragsabschluss verweigert werden. Die meisten Mobilfunkanbieter ziehen die Schufa-Abfrage nur als eine zusätzliche Informationsquelle heran, um die Bonität eines Antragstellers einzuschätzen. Daneben führen die Unternehmen ein internes Scoring-Verfahren, das den Antragsteller im ungünstigten Fall in eine Risikogruppe einstuft. Die Gründe für eine Ablehnung sind nicht immer nachvollziehbar und werden auch auf Anfrage meist nicht mitgeteilt.

Hat der Antragsteller den Eindruck, dass ein veralteter oder unberechtigter Vermerk der Schufa den Ausschlag für die Vertragsablehnung gibt, kann er bei der Schufa einen Antrag auf Löschung stellen. Der Nachweis, dass ein Eintrag unberechtigt erfolgte, kann gegebenenfalls schwierig sein. Die Löschung von Einträgen, deren Speicherfrist abgelaufen ist, sollte unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Fristen erfolgen. Verbraucherzentralen machen jedoch regelmäßig die Erfahrung, dass von der Schufa oftmals noch veraltete Datensätze geführt werden, die erst auf Antragstellung gelöscht werden.

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