IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung werden diese Rechtsnormen genannt, wobei „IfSG“ für „Infektionsschutzgesetz“ steht. Sie stammt aus dem Bundesgesundheitsministerium. Darin wird geregelt, dass multiresistente Keime demnächst schon beim ersten Auftreten im Krankenhaus gemeldet werden müssen.

Was wurde geändert?
Wird ein solcher Keim im Labor nachgewiesen, musste das zuständige Gesundheitsamt bislang nur dann darüber informiert werden, wenn sich ein Mensch damit infiziert hat. Mit der neuen Verordnung ist das nicht ausreichend: Meldepflicht besteht jetzt bereits dann, wenn ein Körper davon besiedelt ist.

Die Anpassungsverordnung ist Teil eines 10-Punkte-Plans, der von der Bundesregierung im Mai 2015 gebilligt wurde. Die Verordnung wurde am 18. März 2016 verabschiedet und soll im Mai dieses Jahres in Kraft treten. Sie beinhaltet zudem eine Meldepflicht für sogenannte Arboviren. Zu dieser Gruppe von Viren zählt auch das derzeit besonders in Mittel- und Südamerika grassierende Zika-Virus.

„Mit jährlich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen dürfen wir uns nicht abfinden. Deshalb setzen wir den 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger entschlossen um“, so Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe.

Was bedeutet multiresistent?
Keime im medizinischen Sinne sind Bakterien oder Viren. Sind diese Krankheitserreger unempfindlich gegen mehrere Antibiotika (Einsatz gegen Bakterien) beziehungsweise Virostatika (Einsatz gegen Viren), spricht man von einer Multiresistenz. Diese Erreger werden auch MRE-Keime genannt. Dabei steht „MRE“ für „Multiresistente Erreger“.

„Mit jährlich 10.000 bis 15.000 Todesfällen infolge von Krankenhaus-Infektionen dürfen wir uns nicht abfinden. Deshalb setzen wir den 10-Punkte-Plan

zur Bekämpfung resistenter Erreger entschlossen um“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in einer Pressmitteilung seines Ministeriums. „(...) Damit gewinnen die Gesundheitsämter vor Ort wertvolle Zeit zum schnellen Handeln. Gleichzeitig unterstützen wir die Krankenhäuser durch die Ausweitung und Verlängerung des Hygieneförderprogramms, bei der Einstellung und Fortbildung entsprechenden Personals und durch die Stärkung der Stationspflege.“