Ab dem 1. Juli diesen Jahres müssen 1,95 Prozent anstatt bislang 1,7 Prozent Versicherungsbeitrag gezahlt werden; wer keine Kinder hat, muss 2,2 Prozent statt bisher 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung aufbringen, wie auf „Tagesschau.de“ zu lesen ist.
Doch was genau ändert sich mit der Reform eigentlich? Zum einen werden die Sätze für die häusliche Pflege, aber auch für Schwerstpflegebedürftige, die in Heimen untergebracht sind, schrittweise angehoben. Zum anderen werden auch Demenzkranke mehr Geld erhalten. Des Weiteren können sich Arbeitnehmer für die Betreuung von Angehörigen bis zu sechs Monate unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Darüber hinaus hat ab dem 1. Juli dann jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine kurzzeitige, unbezahlte Freistellung, die bis zu zehn Arbeitstage dauern kann – gesetzt den Fall, dass ganz plötzlich die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss. Außerdem werden die Zustände in Pflegeheimen beziehungsweise -einrichtungen ab dem 1. Juli strenger und ohne Vorankündigung Kontrollen unterzogen.