In Kraft getreten ist die Reform der Straßenverkehrsordnung am 28. April 2020. Zu dieser Reform gehört auch, dass die Bußgelder teilweise deutlich erhöht wurden. Der höchste Betrag, wenn die maximal erlaubte Geschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft übertreten wurde, sind 680 Euro beziehungsweise, wenn die Temposünde außerhalb einer Ortschaft begangen wurde, 600 Euro.

Zu einer Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg kann es bereits ab einer Übertretung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h kommen – egal, ob diese Geschwindigkeitsüberschreitung im Ort oder außerhalb davon gemessen wurde.

Die folgenden Strafen wie ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts verhängt werden:

- bis 10 km/h: 30 Euro Bußgeld
- 11 bis 15 km/h: 50 Euro Bußgeld
- 16 bis 20 km/h: 70 Euro Bußgeld
- 21 bis 25 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- 26 bis 30 km/h: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- 31 bis 40 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Und diese Strafen fallen an bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts:

- bis 10 km/h: 20 Euro Bußgeld
- 11 bis 15 km/h: 40 Euro Bußgeld
- 16 bis 20 km/h: 60 Euro Bußgeld
- 21 bis 25 km/h: 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26 bis 30 km/h: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- 31 bis 40 km/h: 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat

Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h: 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h: 600 Euro Bußgeld , 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Sind im Flensburger Fahreignungsregister acht Punkte pro Person registriert, wird die Fahrerlaubnis eingezogen, wie es auf dieser ADAC-Seite beschrieben wird. Die erfassten Punkte werden automatisch nach einer bestimmten Frist getilgt. Dabei ist nicht allein die Punkteanzahl ausschlaggebend, sondern auch, ob zugleich ein Fahrverbot verhängt wurde.

So werden Ein-Punkt-Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren gelöscht. Wurde zudem ein Fahrverbot verhängt, erfolgt die Löschung erst nach fünf Jahren. Für Straftaten mit zwei Punkten in Flensburg gilt ebenfalls eine Frist von fünf Jahren. Zehn Jahre dauert es bis zur Löschung im Register, wenn Punkte anfielen aufgrund von Straftaten mit Führerscheinentzug.