Was das Steuerwesen betrifft, so gibt es seit diesem Jahr keine neue Steuerkarte, wobei die alte vorläufig weiterhin Gültigkeit hat. Seit heute werden Änderungen vom Finanzamt am Wohnsitz des Karteninhabers eingetragen und nicht mehr von der Gemeinde, zu der der Wohnsitz gehört. Ab 2012 werden die Steuerinformationen nur noch auf elektronischem Wege ausgetauscht.
Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 80 auf nun 1.000 Euro. Etwas mehr, nämlich jetzt 44 Prozent, von den Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei gestellt. In Hinsicht auf die Entfernungspauschale muss nur noch eine Aufstellung fürs Jahr und nicht mehr eine für jeden Tag angefertigt werden, wenn abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto zur Arbeit gefahren wird.
Seit heute können für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers wieder 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, falls kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, und zwar zusätzlich zu dienstlich verwendetem Material und den Möbeln.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung sind seit dem 1. Januar 2011 wie bei Übungsleitern in Sportvereinen in Höhe von bis zu 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen mit Euro-5- und Euro-6-Norm ist seit heute entfallen. Halter neu zugelassener Dieselfahrzeuge bekommen ab sofort für drei Jahre 150 Euro Steuerbefreiung pro Jahr.
Flugreisen werden teurer aufgrund der neuen Flugverkehrsabgabe, wenn die jeweilige Airline die Kosten an die Reisenden weitergibt: acht Euro pro einfachem Kurzstreckenflug, 25 Euro je Mittelstreckenflug und 45 Euro pro Langstreckenflug.
Mit Brückentagen gibt es 2011 mehr Urlaub als 2010: Wer um Ostern herum

(22. bis 25. April 2011) Urlaub nimmt, hat zwei Wochen frei mit acht Tagen Urlaub. Wer ab Montag in der Woche mit Christi Himmelfahrt (2. Juni 2011) und der mit dem Pfingstmontag (13. Juni 2011) freimachen will, spart zwei Urlaubstage. In der Woche mit dem Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober 2011) gibt es mit vier Urlaubstagen ein freie Arbeitswoche. Das Gleiche gilt für die Woche zwischen den Jahren, denn der 2. Weihnachtsfeiertag (26. Dezember 2011) fällt auf einen Montag.
Um die Heiligen Drei Könige (6. Januar 2011) herum können Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Urlaubsbrücken bauen; um Fronleichnam (23. Juni 2011) herum Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Gebiete in Sachsen und Thüringen; um Mariä Himmelfahrt (15. August 2011) Arbeitnehmer im Saarland und in überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns; am Reformationstag (31. Oktober 2011) oder Allerheiligen (1. November 2011) Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie um den Buß- und Bettag (16. November 2011) herum Arbeitnehmer in Sachsen.