„Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung“, heißt es auf einer Webseite einer vom Bundesjustizministerium geförderten Initiative zur Schöffenwahl 2023 des Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V.

Dort steht auch: „Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.“

Vorverurteilung von Angeklagten durch AfD?
Laut Newsletter von Campact e.V. versuche die Partei Alternative für Deutschland, kurz AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, das Schöffenamt „für ihre Zwecke zu missbrauchen. Auf welche Weise? Die AfD wolle „die Plätze auf der Richterbank mit Rechtsextremen“ besetzen.

Und genau das könne eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland darstellen: Angeklagte könnten unter anderem wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Migrationsgeschichte einer Vorverurteilung ausgesetzt sein. Campact ruft daher alle auf, die Interesse am Schöffenamt haben, sich darüber zu informieren und für die Schöffenwahl 2023 zu kandidieren.

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Wer kann Schöffe werden?
Laut dem Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V. kommt eine Eignung als Schöffe oder Schöffin infrage, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Alter bei Beginn der Amtsperiode: mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
- deutsche Staatsbürgerschaft und nicht straffällig geworden
- keine juristische Vorbildung oder Ausbildung notwendig

Erwünscht ist es, wenn angehende Schöffinnen und Schöffen „vorurteilsfrei“, „verantwortungsbewusst“, „meinungsstark und überzeugungsfähig“ sind.

Wer Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden möchte, sollte darüber hinaus erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden gemacht haben. Alles Weitere ist auf der oben verlinkten Webseite zu finden.