In puncto Krankenkassenbeiträge müssen zudem Arbeitgeber seit Jahresbeginn die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen. Selbstständige werden durch die Senkung des Mindestbeitrags entlastet und zahlen während des Bezugs von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld keine Beiträge mehr. Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar gestiegen: auf 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Das ist eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wurde von drei auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens reduziert, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt je 1,25 Prozent tragen bis zu einem Monatseinkommen in Höhe von 6.150 Euro im Osten beziehungsweise 6.700 Euro im Westen = Beitragsbemessungsgrenze. Der Hartz-IV-Satz ist für Ledige um acht Euro monatlich und für Paare um sieben Euro monatlich gesunken.

Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist von 8,84 Euro auf 9,19 Euro die Stunde erhöht worden. 2020 soll er dann 9,35 Euro betragen. In vielen Branchen wurde der Mindestlohn 2019 noch stärker angehoben, liegt also über 9,19 Euro. Das kommt unter anderem Leiharbeitern und Pflegekräften zugute.

Kinderfreibetrag und Kindergeld
Zum 1. Januar ist der Kinderfreibetrag von 4.788 auf 4.980 Euro gestiegen. Diesen erhalten Eltern statt des Kindergelds ab einem bestimmten Einkommen. Ab dem 1. Juli 2019 bekommen Eltern mehr Kindergeld: monatlich für jedes Kind zehn Euro.

Getränkepfand
Mit dem 1. Januar ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Darin ist unter anderem geregelt, dass am jeweiligen Regal gekennzeichnet sein muss, ob es sich um Einwegflaschen oder Mehrwegflaschen handelt. Neu ist nun der Pfand auf Fruchtschorlen, Milchmischgetränke und bestimmte Energydrinks.

Telefonieren EU-Ausland
Die Kosten für Gespräche vom Heimatland ins Ausland sollen gedeckelt werden, und zwar voraussichtlich zum 15. Mai 2019. Durch die Preisobergrenze soll eine Gesprächsminute innerhalb der Europäischen Union ab da höchstens 19 Cent und eine SMS maximal 6 Cent kosten.

Warnsignal für E-Autos
Neue Typen von Elektroautos und Hybridautos müssen ab dem 1. Juli 2019 mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet sein. Dieser Warnton soll Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Pflicht wird das warnende Signal für alle Elektroneuwagen ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021.

iTan-Listen
Zum 14. September 2019 soll es keine iTan-Liste mehr geben. Banken, deren Kunden Papierlisten nutzen, werden bis dahin Verfahren anbieten, die dann noch verwendet werden dürfen und als sicherer gelten: chipTAN, photoTAN, pushTAN oder smsTAN.

Weitere Änderungen für 2019 können zum Beispiel unter tagesspiegel.de oder focus.de nachgelesen werden.

Video