Der Prozess gegen den AfD-Politiker drehte sich um ein Wahlplakat aus dem Jahr 2024, das im Wahlkampf eingesetzt wurde. Darauf waren ein blonder Mann und eine blonde Frau zu sehen, die ihre Arme im 45-Grad-Winkel über drei Kinder erhoben, um ein "schützendes Dach" zu formen. Der Slogan lautete: "Wir schützen eure Kinder". Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sahen in dieser Inszenierung jedoch mehr als nur eine Schutzgeste: Die Anklage wertete die Armhaltung als bewusste Provokation und als eine optische Übereinstimmung mit dem sogenannten Hitlergruß.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verurteilte Möller wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Verteidigung hatte argumentiert, die Haltung sehe einem Hitlergruß nicht ähnlich und die Personen auf dem Plakat würden niemanden grüßen. Möller selbst wies die Vorwürfe als "rein politische Sache" zurück.

Die politischen Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Die Brandenburger AfD kündigte umgehend an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen zu wollen. Landeschef René Springer zweifelte die Unabhängigkeit der Justiz an und zog einen Vergleich zur DDR-Justiz – eine Aussage, die bei anderen Parteien auf scharfe Kritik stieß. Zuvor hatte der Brandenburger Landtag bereits mehrheitlich abgelehnt, Möller Immunität zu gewähren, um das Verfahren zu stoppen.

Der Fall fügt sich in ein größeres Bild ein: Die Brandenburger AfD wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft . Erst im Januar 2026 verhandelte das Verwaltungsgericht Potsdam über Klagen der AfD gegen diese Einstufung – ein Verfahren, das die angespannte Beziehung zwischen Partei und Verfassungsschutz unterstreicht .
Hintergrund: Wehrhafte Demokratie und der Umgang mit Verfassungsfeinden

Das Urteil gegen Wilko Möller ist kein Einzelfall, sondern Teil einer umfassenderen sicherheitspolitischen Debatte in Deutschland. Der Hitlergruß ist in Deutschland nach § 86a StGB als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar. Diese Norm ist Ausdruck des Konzepts der "wehrhaften Demokratie", das die Bundesrepublik nach den Erfahrungen mit der Weimarer Republik etabliert hat. Die Idee: Eine Demokratie muss sich aktiv gegen ihre Feinde zur Wehr setzen können, auch bevor diese ihre verfassungsfeindlichen Ziele in die Tat umsetzen.

Dieses Prinzip wird derzeit in mehreren Bereichen intensiv diskutiert und umgesetzt:
1. Extremismus-Checks in den Landesparlamenten

Mehrere Bundesländer haben zuletzt Gesetze auf den Weg gebracht, um ihre Parlamente besser vor Verfassungsfeinden zu schützen. In Hessen ist am 1. Februar 2026 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Überprüfung aller rund 470 Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen ermöglicht . Die Überprüfung erfolgt in drei Stufen:

Fragebogen: Mitarbeiter sollen freiwillig Auskunft über Vorstrafen oder Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Gruppierungen geben.

Führungszeugnis: Der Landtag holt das behördliche Führungszeugnis ein.

Verfassungsschutz-Anfrage: Bei Verdachtsfällen können zusätzlich Daten beim Landeskriminalamt und Verfassungsschutz eingesehen werden.

Bestätigt sich der Verdacht, kann der Landtag das Gehalt streichen, Computerrechte entziehen und Hausverbot erteilen . Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) begründete das Gesetz mit den Worten: "Man ruft ja nicht erst die Feuerwehr, wenn es schon brennt" .

Rheinland-Pfalz machte 2025 als erstes Bundesland den Anfang. Dort wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um Mitarbeitern von Abgeordneten die staatliche Finanzierung zu entziehen, wenn sie von Sicherheitsbehörden als Extremisten eingestuft werden . Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) betonte: "Es darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden" .

Die AfD klagt gegen beide Gesetze. In Rheinland-Pfalz wurde im November 2025 eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht . Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Damian Lohr, sprach von "Gesinnungsterror" und einem "Anti-AfD-Gesetz" .
2. Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz

Parallel zu den parlamentarischen Maßnahmen verschärft der Verfassungsschutz seine Beobachtung der AfD. Am 16. Februar 2026 – nur zwei Tage vor dem Urteil gegen Möller – stufte der niedersächsische Verfassungsschutz den dortigen Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein . Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte: "Die Bewertung des Verfassungsschutzes ist eindeutig: Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem

Phänomenbereich zuzuordnen" .

Damit reiht sich Niedersachsen in eine wachsende Liste von Bundesländern ein, in denen die AfD als gesichert rechtsextremistisch gilt: Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten diese Einstufung bereits zuvor vorgenommen .

Auf Bundesebene hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Mai 2025 angekündigt, die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Wegen einer Klage der Partei liegt diese Einstufung jedoch bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis .
3. Grundsatzdebatte über die Zukunft des Verfassungsschutzes

Über den konkreten Umgang mit der AfD hinaus wird derzeit eine grundsätzliche Debatte über die Rolle und Befugnisse des Verfassungsschutzes geführt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach einem mutmaßlich linksextremen Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026 gefordert, den Verfassungsschutz zu einem "echten Geheimdienst" mit operativen Fähigkeiten auszubauen .

"Er soll nicht nur Nachrichten sammeln, sondern auch dann operativ tätig werden, wenn man Erkenntnisse hat, dagegen vorzugehen", sagte Dobrindt . Geplant sind unter anderem neue Ermittlungsmethoden im digitalen Bereich und erheblich mehr Personal .

Die Pläne stoßen auf geteiltes Echo. Während der Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter (CDU) die Ankündigung begrüßte ("Wir rühmen uns, die meistkontrollierten Nachrichtendienste der Welt zu haben. Dann sollten wir ihnen aber auch die Befugnisse geben, damit sie uns schützen können") , warnte die Linken-Abgeordnete Clara Bünger vor einer "Instrumentalisierung" einzelner Vorfälle zur Ausweitung geheimdienstlicher Befugnisse .

Bünger argumentierte: "Die Befugnisse der Verfassungsschutzämter sind in den vergangenen Jahren bereits erheblich ausgeweitet worden. Die schwerwiegendsten Skandale der vergangenen Jahrzehnte, vom NSU-Komplex bis zu weiteren Fällen, waren keine Folge zu geringer Befugnisse, sondern von Fehlentscheidungen und politischer Fehleinschätzung" .
Mehrwert: Drei Perspektiven auf das Urteil und seine Bedeutung

Das Urteil gegen Wilko Möller und die damit verbundenen Debatten werfen grundsätzliche Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Hier sind drei Perspektiven, die helfen, die Tragweite des Themas einzuordnen:
1. Die juristische Perspektive: Wo liegt die Grenze der Kunstfreiheit?

Der Fall Möller berührt die Frage, wo die Grenze zwischen politischer Provokation und strafbarer Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen verläuft. Die Verteidigung argumentierte, die Geste sei nicht als Hitlergruß gemeint gewesen. Das Gericht sah dies anders und bewertete die "optische Übereinstimmung" als ausreichend für eine Verurteilung.

Juristisch ist dies ein wichtiges Signal: Auch codierte oder angedeutete Bezüge auf NS-Symbolik können strafbar sein, wenn sie von der Öffentlichkeit als solche verstanden werden. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof wird nun klären müssen, ob diese Auslegung Bestand hat – ein Verfahren mit potenziell richtungsweisender Bedeutung für ähnliche Fälle.
2. Die politische Perspektive: Wehrhafte Demokratie in der Praxis

Die gleichzeitigen Entwicklungen – das Urteil gegen Möller, die Extremismus-Checks in den Parlamenten, die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz – zeigen, dass das Konzept der wehrhaften Demokratie derzeit mit neuem Leben gefüllt wird.

Besonders bemerkenswert: In Hessen stimmten CDU, SPD, Grüne und FDP gemeinsam für das Überprüfungsgesetz – Regierungs- und Oppositionsparteien. Nur die AfD stimmte dagegen . Dies unterstreicht, dass der Schutz vor Verfassungsfeinden zu einer Querschnittsaufgabe geworden ist, die traditionelle politische Lager übergreift.

Gleichzeitig wird deutlich, wie schwierig die Umsetzung im Einzelfall ist. Die AfD wirft den Landesregierungen "Gesinnungsterror" vor und kündigt Verfassungsklagen an . Die Gerichte werden in den kommenden Monaten und Jahren entscheiden müssen, wo die Grenzen der wehrhaften Demokratie liegen.
3. Die gesellschaftliche Perspektive: Radikalisierung im Netz und die Rolle junger Menschen

Ein oft übersehener Aspekt der aktuellen Debatte ist die Rolle sozialer Medien bei der Radikalisierung junger Menschen. Jürgen Kayser, Leiter des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, warnte kürzlich in einem Interview: "Über Social Media werden sehr junge Menschen, die teilweise nicht älter als zwölf oder 14 Jahre sind, für extremistische Straftaten gewonnen" .

Dies gilt für alle extremistischen Phänomenbereiche – Rechts- und Linksextremismus ebenso wie Islamismus. Kayser betonte: "In der Regel werden heute islamistische Extremisten im Netz radikalisiert. Das gilt auch für Rechts- und Linksextremisten" .

Die zunehmende Digitalisierung der Radikalisierung stellt die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen. Das neue Verfassungsschutzgesetz, das 2026 in Kraft treten soll, gibt den Behörden erstmals eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Vorstrukturierung großer Datenmengen . Ob dies ein geeignetes Mittel gegen die Online-Radikalisierung ist, wird sich zeigen müssen.
Fazit

Das Urteil gegen Wilko Möller ist mehr als ein Einzelfall. Es steht exemplarisch für eine grundsätzliche Auseinandersetzung darüber, wie sich die deutsche Demokratie gegen ihre Feinde zur Wehr setzen kann und will. Die gleichzeitigen Entwicklungen – parlamentarische Extremismus-Checks, verschärfte Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz und die Debatte über erweiterte Befugnisse für die Sicherheitsbehörden – zeigen, dass diese Auseinandersetzung mit hoher Intensität geführt wird.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein: Die Verfassungsgerichtshöfe in Rheinland-Pfalz und Hessen müssen über die Klagen der AfD gegen die Extremismus-Checks entscheiden. Der Bundesgerichtshof wird über die Revision im Fall Möller zu befinden haben. Und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss klären, ob die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung rechtmäßig ist.

In all diesen Verfahren geht es um nichts Geringeres als die Frage, wie viel wehrhafte Demokratie die Demokratie verträgt – und wo ihre Grenzen im Rechtsstaat liegen.