Seit heute beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 19,6 statt 19,9 Prozent. Er ist also gesunken. Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die westdeutschen Bundesländer um monatlich 100 Euro auf monatlich 5.600 Euro. In den ostdeutschen Bundesländern liegt sie weiterhin bei monatlich 4.800 Euro.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze gestiegen. Seit diesem Tag liegt sie bei 3.825 Euro pro Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2012 für Arbeitnehmer bei 50.850 Euro jährlich.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt von 920 Euro auf 1.000 Euro. Er gilt rückwirkend für das Jahr 2011.
Seit heute wird erstmals ein Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche gezahlt. Er liegt in den alten Bundesländern bei 7,89 Euro pro Stunde und in den neuen Bundesländern bei 7,01 Euro. Ab dem 1. November 2012 soll er auf 8,19 Euro beziehungsweise 7,50 pro Stunde angehoben werden.
Der Hartz-IV-Satz steigt für Alleinstehende von 364 Euro auf 374 Euro monatlich, für Paare und Bedarfsgemeinschaften von 328 Euro auf 337 Euro monatlich, für Erwachsene im Haushalt anderer von 291 auf 299 Euro monatlich und für Kinder von null bis sechs Jahre um von 215 auf 219 Euro monatlich.
Weitere Änderungen sind unter www.finanzen-informationsportal.de einsehbar.

Was das Thema Urlaub 2012 angeht,

sind bundesweit das Osterwochenende und das Pfingstwochenende ein langes. Der Tag der Arbeit, 1. Mai 2012 fällt auf einen Dienstag; Christi Himmelfahrt, 17. Mai 2012 auf einen Donnerstag; Fronleichnam, 7. Juni 2012 auf einen Donnerstag, der in sechs Bundesländern ein Feiertag ist; Allerheiligen, 1. November 2012 auf einen Donnerstag, der in fünf Bundesländern ein Feiertag ist, und der erste und zweite Weihnachtsfeiertag fallen auf einen Dienstag und Mittwoch. Mit Brückentagen lassen sich also bis zu fünf weitere lange Wochenenden planen. Weitere Feiertage 2012 sind hier notiert.