Konkret funktioniert die Abzockmasche so: Der Besitzer des jeweiligen Handys bekommt eine als privat gekennzeichnete Kurznachricht, die er aber nicht lesen kann, da sie angeblich wegen Überlänge nicht zum Empfänger gesendet werden kann. Darum soll der Besitzer des Mobilfunktelefons mit seinem Gerät per Nummerncode eine Internetseite aufsuchen. Dort soll er sich anmelden, um die SMS lesen zu können. Aber genau diese Mitteilung würde es gar nicht geben, so die sächsisch-anhaltinische Verbraucherzentrale. Stattdessen liegt einige Tage später eine Rechnung im Briefkasten über die Summe von 48 Euro von der Firma FairNet Media Ltd. mit Postfach in Flensburg.
Begründet werde die Aufforderung zur Zahlung dieses Geldbetrags mit der Erstellung eines Handypostfachs und der Nutzung des Dienstes von „HandyPost.net“. Die Verbraucherzentrale rät allen, die eine solche SMS bekommen, die Simse zu ignorieren und sich nicht auf dem Portal „HandyPost.net“ anzumelden.
Die Verbraucher, die bereits Opfer der Betrüger geworden sind, sollten unter keinen Umständen die Rechnung begleichen. Ein Musterbrief, um sich gegen derartige unberechtigte Forderungen zu wehren, ist auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale abrufbar.