Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist seit Jahresbeginn 2021 freiwillig. Bislang werde sie von weniger als einem Prozent der Versicherten in Anspruch genommen, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach während einer Pressekonferenz am 9. März 2023 sagte, in der er auch die verpflichtende Einführung der ePA bis Ende 2024 angekündigte. Die Pressekonferenz gibt es hier zum Nachgucken:

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Welche Daten stehen in der elektronischen Patientenakte?
In der elektronischen Patientenakte können digital die nachfolgend aufgeführten Daten erfasst werden:

- Blutwerte
- Befunde
- Vorerkrankungen
- Arztbriefe
- Medikamente/Medikationspläne
- Röntgenbilder
- Impfausweis
- Bonusheft
- Mutterpass
- Patientenverfügung

Dabei bestimmt jeder Patient und jede Patientin, welche Daten in der ePA gespeichert werden und welche wieder gelöscht werden sollen – für jedes einzelne Dokument. Ebenso kann er oder sie entscheiden, ob die Daten ausschließlich für die aktuelle Behandlung oder länger einsehbar sein sollen. Darüber hinaus gibt es die Option, dass ein Arzt beziehungsweise eine Ärztin nur etwas in die elektronische Patientenakte einträgt, ohne zu sehen, was bereits darin gespeichert ist.

Elektronische Patientenakte – wie widersprechen?
Wer die elektronische Patientenakte auch nach der verpflichtenden Einführung nicht verwenden möchte, kann dem widersprechen: Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei“, so Lauterbach.

Bis dato wurde laut „Augsburger Allgemeine“ noch nicht gesagt, „ob Versicherte den Widerspruch bei einer Behörde oder direkt bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen“ und ob der Widerspruch in Schriftform oder über die ePA-App möglich sein wird. Aktuell können Interessierte die App nur dann verwenden, wenn sie der Nutzung ausdrücklich zustimmen.