Cannabis auf Rezept ab März 2017
„Das Gesetz sei auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung (…). Eine Begleiterhebung soll Informationen zum langfristigen Gebrauch von Cannabis wissenschaftlich sichern“, heißt es zum gestrigen Bundestagsbeschluss in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums.
Wer bekommt Cannabis auf Rezept?
Cannabis als Medizin kann für schwer kranke Menschen zur Schmerzlinderung vom behandelnden Arzt in Betracht gezogen werden. Die Kosten für diese Form
der Schmerztherapie sollen von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
Jeder Krankheitsfall müsse einzeln entschieden werden: Das Cannabis müsse den Verlauf der Krankheit „spürbar positiv (…) beeinflussen oder dessen Symptome lindern“. Denkbar ist das beispielsweise bei Multipler Sklerose und Krebs oder bei gravierender Appetitlosigkeit und Übelkeit.
Das Gesetz soll im März 2017 in Kraft treten. Zunächst soll der Bedarf an medizinischem Cannabis über Importe gedeckt werden, bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland erste Ernten einbringt. Der Eigenanbau von Cannabis durch Patienten bleibt weiterhin verboten. Ab März soll außerdem eine Begleitstudie zur Wirkung von Cannabis starten.
Cannabis auf Rezept in welcher Form?
Damit die Übernahme der Kosten durch die GKV gewährleistet werden kann, wird das die entsprechende Vorschrift im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geändert. Dadurch können neben den Kosten für Fertigarzneimittel auf Grundlage von Cannabis auch die Kosten für getrocknete Cannabisblüten von der GKV erstattet werden, sofern diese zu für die Schmerztherapie nötig sind.
Bisher zahlen Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Cannabis als Medizin haben, die Kosten selbst – bisweilen mehrere hundert Euro pro Monat. Laut des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte haben aktuell 1.020 Schwerkranke über eine solche Ausnahmeerlaubnis.