Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollten folgende Hygienemaßnahmen beachtet werden:

1. „Roh verzehrtes Gemüse und Obst gründlich waschen oder schälen.“
2. „Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern vor dem Verzehr ausreichend erhitzen (mindestens 70° C für mehrere Minuten).“
3. „Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch verschiedene Bretter, Teller, Messer und Zangen benutzen.“
4. „Auf Rohmilch verzichten oder zumindest vor dem Verzehr abkochen.“
5. „Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit Lebensmitteln gründlich reinigen und abtrocknen.“
6. „Wisch- und Handtücher nach der Zubereitung von Obst oder Gemüse und rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60° C waschen.“

„EHEC- Bakterien können infolge der fehlenden Wärmebehandlung auch vorkommen in:

- streichfähigen Rohwürsten, zum Beispiel Zwiebelmettwurst, Teewurst, Braunschweiger;
- Rohmilchkäse (verpackter Käse aus Rohmilch muss mit dem Wortlaut ,mit Rohmilch hergestellt‘ gekennzeichnet sein);
- unpasteurisiertem Apfelsaft.
Diese Lebensmittel sollten Sie vorsichtshalber meiden.

Außerdem:

1. Speisen und Getränke nur außerhalb von Tierställen und Gehegen verzehren.
2. Personen mit Durchfallerkrankungen sollten am besten keine Speisen zubereiten.

Das Risiko für lebensmittelbedingte Infektionen mit EHEC lässt sich mit diesen einfachen Mitteln senken“, heißt es auf der Homepage der BzgA.