Das jedenfalls äußerte ein Sprecher des Umweltministeriums gegenüber „hr-online“. In einem Artikel der „Frankfurter Neuen Presse“ war am heutigen Freitag zu lesen, dass in „Red Bull Cola“ dekokainierter Cocablatt-Extrakt gefunden worden sei. Die Analyse des Getränks wurde durch Mitarbeiter des nordrhein-westfälischen Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit vorgenommen: „Das Institut hatte Red Bull Cola in einem aufwendigen chemischen Verfahren untersucht und in der Tat Spuren von Kokain gefunden“, wird Bernhard Kühnle, Abteilungsleiter für Lebensmittelsicherheit beim Bundesverbraucherschutzministerium, auf „hr-online“ zitiert. Das Land Hessen wurde über das Analyseergebnis vom Bund informiert. Daraufhin wurde am Dienstag eine Rückrufaktion für „Red Bull Cola“ in Hessen gestartet und ein weiterer Verkauf verboten. Der Sprecher des Umweltministeriums machte deutlich, dass keine Gefahr für die Gesundheit bestehe: Das Getränk sei nicht verunreinigt, sondern vielmehr handele es bei der Kokain-Auffälligkeit um Teile der Rezeptur. Deshalb sei auch keine Warnung ausgesprochen worden und die Dosen müssten aus den Verkaufssortimenten entfernt werden.
Frank Farnsteiner, Mitarbeiter von Red Bull Deutschland, meinte gegenüber „hr-online“, sein Unternehmen habe eine andere Rechtsauffassung: „Wir sind der Meinung, unser

Produkt ist verkehrsfähig.“ Es gebe Gespräche mit den Behörden. Außerdem heiße es in einer Erklärung des Unternehmens, dass dekokainierte Cocablattextrakte weltweit als Aromastoffe in Rezepturen eingesetzt würden. „Red Bull Cola“ gelte als unbedenklich in der EU und in den USA.