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Mittwoch, der 10. Juni 2026

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Wirtschaft

Neues Heizungsgesetz: Bio-Heizungen erlaubt, Verbrenner-Verbot gekippt

J. Hein

10. June 2026

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Der Streit um die Wärmewende flammt neu auf: Einem Referentenentwurf zufolge soll das Gebäudeenergiegesetz deutlich entschärft werden. Biomasse-Heizungen bleiben erlaubt, ein generelles Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist vom Tisch. Klimaschützer warnen vor einem Rückfall.

Neues Heizungsgesetz: Bio-Heizungen erlaubt, Verbrenner-Verbot gekippt

Die Bundesregierung plant offenbar eine grundlegende Überarbeitung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes. Einem Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge, der mehreren Medien vorliegt, sollen zentrale Vorgaben zur Heizungswahl deutlich gelockert werden. Besonders brisant: Die bislang diskutierte Pflicht zur Wärmepumpe wird fallen gelassen. Stattdessen soll künftig auch der Einbau von Holz-, Pellet- und Biomasseheizungen uneingeschränkt möglich sein – allerdings unter der Auflage, einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen.

Wegfall des Heizungsverbots ab 2045

Ein weiterer Knackpunkt des Entwurfs: Das ursprünglich für 2045 vorgesehene Verbot, fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas neu zu installieren, wird offenbar gestrichen. Statt eines strikten Verbots sollen Anreize und ein schrittweise steigender CO2-Preis den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigen. Das US-amerikanische Vorbild – wo ein solches Verbot nie ernsthaft diskutiert wurde – dient hier als Referenz.

Klimaschutzverbände reagieren scharf: Sie sehen das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährdet. Der Gebäudebestand ist für rund 15 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Ohne ein klares Verbot, so die Argumentation, werde der Austausch alter Öl- und Gasheizungen zu langsam vorankommen. Die Bauwirtschaft hingegen begrüßt die Flexibilität: Man brauche technologieoffene Lösungen, um die Sanierungsrate zu steigern.

Die neue Technologieoffenheit im Detail

Der Entwurf sieht vor, dass Heizungen künftig als „klimafreundlich“ gelten, wenn sie mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das kann über eine Wärmepumpe, Biomasse, grünen Wasserstoff oder eine Hybridlösung geschehen. Eine reine Öl- oder Gasheizung ohne erneuerbaren Anteil wäre demnach nicht mehr zulässig – außer, die Kommune plant den Bau eines Wärmenetzes, das dann an das Haus angeschlossen werden könnte.

Kommunale Wärmeplanung als neuer Dreh- und Angelpunkt

Die Kommunen bekommen mehr Verantwortung: Sie müssen in den nächsten Jahren verbindliche Wärmepläne vorlegen. Auf dieser Basis können Hausbesitzer dann entscheiden, ob sie auf eine individuelle Heizung oder den Anschluss ans örtliche Wärmenetz setzen. In Großstädten soll die Planung bis 2026, in kleineren Gemeinden bis 2028 abgeschlossen sein. Kritiker befürchten jedoch, dass viele Kommunen mit dieser Aufgabe personell und finanziell überfordert sein werden.

Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

Die Koalition ist sich in dieser Frage alles andere als einig: Während die FDP den Entwurf als Befreiungsschlag feiert – man habe ein „Verbotsgesetz“ verhindert –, fordern die Grünen eine Verschärfung der Vorgaben, um die Klimaziele zu erreichen. Der zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, steht unter Druck: Der erste Gesetzesentwurf hatte im Frühjahr 2023 zu heftigen Debatten geführt und das Ampel-Bündnis an den Rand einer Krise gebracht.

Die Heizungsindustrie zeigt sich gespalten: Hersteller von Wärmepumpen fürchten Einbußen, während Anbieter von Pellet- und Holzheizungen auf einen Boom hoffen. Verbraucherschützer warnen vor Verunsicherung durch erneute Kurswechsel. Aus Umweltsicht bleibt Biomasseheizungen umstritten: Zwar gelten sie als CO2-neutral, doch die Feinstaubbelastung in den Städten könnte steigen.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Wer in den kommenden Monaten eine neue Heizung plant, sollte die Entwicklung genau verfolgen. Der Referentenentwurf muss noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden, anschließend passiert er das parlamentarische Verfahren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch Änderungen ergeben.

Eines zeichnet sich jedoch ab: Der Druck aus der Bevölkerung und von der FDP hat die Politik dazu gebracht, von einem strikten Wärmepumpenzwang abzurücken. Das neue Gesetz könnte frühestens im Herbst 2025 in Kraft treten. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen: Wer eine Heizung austauscht, muss bereits den Einbau erneuerbarer Energien vorsehen – aber die Übergangsfristen sind großzügig.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Keine Pflicht zur Wärmepumpe mehr: Erlaubt sind auch Holz-, Pellet- und Biomasseheizungen.
  • Kein generelles Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045.
  • Stattdessen: 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote für neue Heizungen.
  • Kommunale Wärmeplanung wird Voraussetzung für die konkrete Technologiewahl.
  • Bestandsschutz für alte Heizungen bleibt erhalten.

Klimaziele in Gefahr?

Eine Studie des Öko-Instituts hat im Auftrag des Umweltbundesamtes errechnet, dass Deutschland ohne ein scharfes Heizungsgesetz das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudesektor verfehlen wird. Der Entwurf könnte dieses Defizit noch vergrößern. Allerdings ist der Gebäudebereich nur einer von mehreren Sektoren – im Verkehr und in der Industrie müssen ebenfalls enorme Fortschritte erzielt werden.

Befürworter der Lockerung argumentieren, dass die ursprüngliche Gesetzesvorlage zu bürokratisch und teuer gewesen sei. Eine Wärmepumpe koste im Schnitt 25.000 bis 35.000 Euro – viele Hausbesitzer können sich diese Investition nicht leisten. Biomasseheizungen sind oft günstiger, stoßen aber mehr Feinstaub aus. Der Trade-off zwischen Kosten, Klima und Luftqualität ist schwierig.

Ausblick

Der Referentenentwurf wird nun in den Fraktionen und Fachausschüssen beraten. Es ist zu erwarten, dass Umweltverbände und die Grünen auf Nachbesserungen drängen. Die FDP hingegen pocht auf ihre Handschrift: weniger Staat, mehr Technologieoffenheit. Die Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode gilt als unsicher. Für Verbraucher bleibt die Devise: abwarten und die individuelle Situation prüfen lassen.

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