In den ab nächstem Jahr gültigen EU-Bestimmungen wurde festgehalten, wie Fische, Krebstiere, Seegras und Algen in Süß- und Salzwasser zu produzieren sind. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es das Bio-Siegel.
Beispielsweise muss laut Artikel 4 eine Aquakultur im Einklang stehen mit der nachhaltigen Nutzung der Fischerei. Nach Möglichkeit sollten nur Futtermittel verwendet werden, die aus nachhaltiger Nutzung von Fischereiressourcen stammen, oder ökologische Futtermittel, die aus Erzeugnissen des ökologischen Landbaus kommen. Mindeststandards, zum Beispiel zur Fütterung der Fische, zu Besatzdichten, zur Gesundheitsvorsorge, zur künstlichen Beleuchtung, werden noch dieses Jahr der Verordnung hinzugefügt.
In den Bestimmungen von Verbänden Bioland und Naturland werden schon jetzt strengere Regeln angewendet. Daher üben sie auch Kritik an der neuen EU-Verordnung. Allerdings steht darin auch, dass die Regelungen zum 31. Juli 2013 kritisch überarbeitet werden sollen. Daher sind sich die Öko-Verbände auch darüber einig, dass die aktuellen Vorschriften als erster Schritt notwendig waren. Weitere Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Website von Naturland.