Die „Bild“-Zeitung titelte zu dieser Meldung passend: „Knut bleibt ein Bärliner“. Vorausgegangen war der Einigung ein Streit zwischen dem Berliner Zoo und dem Tierpark Neumünster: Eigentlich war Knut seit seiner Geburt Eigentum des Tierparks, weil sein Vater Lars seit 1999 nur leihweise dem Zoologischen Garten gehört und das erste geborene Jungtier, Knut also, vertraglich dem Tierpark gehören sollte. Aber in Berlin wurde er großgezogen von Pflegevater Thomas Dörflein, der mittlerweile verstorben ist, und avancierte durch diese von einem weltweiten Medienecho begleitete Handaufzucht zum absoluten Publikumsliebling und zur Hauptstadtattraktion. Um wenigstens einen Anteil an den Geldeinannahmen, die mit Knut und seiner Vermarktung verdient wurden, abzubekommen, zog der Tierpark Neumünster vor das Berliner Landgericht: Für 500.000 Euro hätten die Besitzrechte an den Zoo gehen sollen – dort war man aber nur bereit, 350.000 Euro für die Rechte nach Schleswig-Holstein zu überweisen.
Jetzt haben beide Seiten eine Einigung erzielt: Der Zoo zahlt 430.000 Euro und Knut bleibt in seinem Zuhause und damit ein waschechter Berliner Bär.