Die BVG betreibt den U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr in Berlin. Zwischen 1984 und 1994 war sie in West-Berlin auch für das Betreiben der S-Bahn und zwischen 1989 und 1991 für die M-Bahn zuständig. Die BVG ist Mitglied im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Juristisch ist sie eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu den Betriebsanlagen der BVG zählen Bahnhöfe, Gleise und Züge. Folgendes ist dort nun untersagt, wie aus der Hausordnung hervorgeht:

1. Gepäck oder sonstige Gegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt stehengelassen werden. Herrenlose Behältnisse, wie zum Beispiel Koffer, Rucksäcke und Taschen, können durch Sicherheitskräfte veranlasst werden.
2. Ballspielen, Skateboardfahren, Inlineskaten und Fahrradfahren sind verboten.
3. Abfallbehälter dürfen nicht durchsucht werden.
4. Es ist untersagt, Abfälle – inklusive Kaugummis und Zigaretten – außerhalb der Abfallbehälter zu entsorgen, vor allem durch Wegwerfen ins Gleisbett.
5. Entwertete Fahrausweise dürfen nicht weitergegeben beziehungsweise weiterverkauft werden.
6. Alkohol im Übermaß konsumieren ist untersagt.
7. Der Mitsichführen und Handeln mit Betäubungsmitteln ist verboten.
8. Vögel wie etwa Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
9. Es ist verboten, lediglich auf einem Bahnhof zu verweilen: Es muss die Absicht bestehen, die Fahrt anzutreten.