Einen Anspruch auf bestimmte Vorsorgeuntersuchungen habe alle, die in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Die Art der Vorsorgeuntersuchung ist abhängig vom Alter und vom Geschlecht.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sogenannte Gesundheits-Check-ups, Impfungen und Behandlungen zur Krebsfrüherkennung. Sie fördern darüber hinaus gesundheitsbewusstes Verhalten, zum Beispiel durch die Teilnahme an einem Nichtraucherkurs oder Rückengymnastikkurs – wegen der Details am besten direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen, gestaffelt nach Alter

- ab 18: halbjährliche zahnärztliche Kontrolle
- ab 20: jährliche gynäkologische Untersuchung der

äußeren und inneren Geschlechtsorgane sowie PAP-Abstrich zur Gebärmutterhalskrebsvorsorge
- ab 30: jährliche gynäkologische Tastuntersuchung der Brust inklusive Lymphknoten zur Brustkrebsvorsorge
- ab 35: alle zwei Jahre Untersuchung der gesamten Hautoberfläche zur Hautkrebsvorsorge sowie alle drei Jahre allgemeiner hausärztlicher Gesundheits-Check-up
- 50 bis 54: jährliche Untersuchung des Dickdarms und des Enddarms sowie jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Darmkrebsvorsorge
- ab 55: erste Darmspiegelung, zweite Darmspiegelung nach zehn Jahren oder: alle zwei Jahre Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Darmkrebsvorsorge
- 50 bis 70: alle zwei Jahre Mammographie (Röntgen der Brust) zur Brustkrebsvorsorge

Schwangere haben Anspruch auf von ihrer Krankenkasse festgelegte gynäkologische Ultraschall- und Blutuntersuchungen sowie Beratungen.

Vorsorgeuntersuchungen für Männer, gestaffelt nach Alter

- ab 18: halbjährliche zahnärztliche Kontrolle
- 18 bis 35: ein hausärztlicher Gesundheits-Check-up
- ab 35: alle zwei Jahre Untersuchung der gesamten Hautoberfläche zur Hautkrebsvorsorge sowie alle drei Jahre allgemeiner hausärztlicher Gesundheits-Check-up
- ab 45: jährliche Tastuntersuchung von Genitalien, Prostata und Lymphknoten der Leistengegend zur Krebsfrüherkennung
- 50 bis 54: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Darmkrebsvorsorge oder erste Darmspiegelung zur Darmkrebsvorsorge
- ab 55: alle zehn Jahre Darmspiegelung sowie Tastuntersuchung des Enddarms oder: alle fünf Jahre Enddarmspiegelung sowie jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder: jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Darmkrebsvorsorge
- ab 65: einmalige Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader zur Früherkennung von Aussackungen beziehungsweise eines Bauchaortenaneurysmas