Mit dem „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2016–2019) möchte der Bund erreichen, dass jeder Versicherte, der mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente bekommt, Anspruch auf einen Medikationsplan hat.

Ab wann Anspruch auf Medikationsplan?
Die Beratungen zu diesem Vorhaben innerhalb des Bundeskabinetts fanden am 17. August statt: „Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten

– der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden.“

Diese Stellungnahme ist von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und stammt aus einer offiziellen Pressemeldung seines Ministeriums. Gelten soll die Regelung ab dem 1. Oktober 2016. „Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe“, so der Minister.

Durch das Ende des vorigen Jahres in Kraft getretene sogenannte E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass alle Versicherten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden, einen Medikationsplan in Papierform verlangen können. Ab 2018 soll es zudem möglich sein, den Medikationsplan von der elektronischen Gesundheitskarte abzurufen.

Weniger Ausgaben als Nebeneffekt?
Dieser Aktionsplan könnte auch helfen, die Ausgaben für Medikamente zu reduzieren und damit die Krankenkassen zu entlasten. Denn diesbezüglich sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen, bereits 2010 gegenüber der Tageszeitung „Rheinische Post“: „Es ist an der Zeit, dass bei den Arzneimitteln endlich der Nutzen für die Versicherten und nicht mehr der Gewinn für die Pharmaindustrie im Vordergrund steht.“