Umzug ins Pflegeheim: Krankenkasse bzw. Pflegekasse zahlt Umzugskostenzuschuss
Dies sind die aktuellen Pflegegrade und die jeweilige volle Höhe des monatlichen Pflegegelds:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen, 0 Euro
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen, 316 Euro
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen, 545 Euro
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen, 728 Euro
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen, denen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung zugeordnet sind, 901 Euro
Heimplatz mit Pflegegrad: Wie hoch ist der Umzugskostenzuschuss?
Wenn die Pflege einer pflegebedürftigen Person nicht oder nicht mehr von den Angehörigen übernommen werden kann und diese einen Platz in einem Pflegeheim oder einem Pflegewohnprojekt bewilligt bekommen, dann ist es möglich, für den Umzug dorthin einen Zuschuss zu erhalten. Bis zu 4.000 Euro können bewilligt werden.
Pflegegrad: Welche Umzüge werden bezuschusst?:
- Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
- Umzug in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen bzw. eine Senioren-WG
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung
- Umzug vom Obergeschoss in eine Erdgeschosswohnung
- Umzug vom Land in die Stadt
Damit müssen die Umzugskosten nicht komplett selbst beglichen werden. Eine weitere Einschränkung:
Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn der Umzug in die Pflegeeinrichtung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Wer nämlich freiwillig sein Zuhause mit einem Platz im Pflegeheim tauscht, erhält kein Geld von der Pflegekasse …
Folgende Aspekte gehören zu den Umzugskosten:
- doppelte Mietaufwendungen bis zu drei Monate lang
- Umzugshelfer und -helferinnen
- Kosten für Verpackungsmaterial und Sprit
- Transport der Möbel, Kartons usw.
- Entrümpelung
- Abfallentsorgung