Dem Bundesfinanzministerium zufolge müssen 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Soli nicht mehr aufbringen. Er beträgt maximal 5,5 Prozent der Lohnsteuer und muss seit dem 1. Januar 2021 nur noch gezahlt werden, wenn die Lohnsteuer für eine alleinstehende Person über 16.956 Euro liegt beziehungsweise für Verheiratete über 33.912 Euro.

Wer bei der Lohnsteuer darüber liegt, zahlt – abgestuft – mehr. Der volle Soli-Satz wird fällig bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 96.000 Euro.

Steuererleichterungen 2021
Abgesehen von den alljährlichen Steueränderungen wie höherer Grundfreibetrag, höherer Kinderfreibetrag und Ähnliches gibt es 2021 weitere Neuerungen.

Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, der steuerfrei bleibt – liegt für Ledige nun bei 9.744 Euro (+ 336 Euro) und für Verheiratete bei 19.488 Euro (+ 672 Euro). Das heißt auch, dass der Spitzensteuersatz (42 Prozent) erst ab einem höheren Betrag greift, nämlich ab 57.918 Euro (statt zuletzt 57.052 Euro im Steuerjahr 2020).

Der Kinderfreibetrag wurde angehoben auf 8.388 Euro (+ 576 Euro). Dieser Freibetrag wird mit dem Kindergeld verrechnet: Das Finanzamt prüft, welche Variante günstiger ist für den oder die Steuerzahlende.

Im Übrigen wurde das Kindergeld zum 1. Januar 2021 ebenfalls erhöht, und zwar um 15 Euro: 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro jeweils ab dem vierten Kind.

Einführung der Grundrente
Zum 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die Grundrente eingeführt für Rentenversicherte, die trotz jahrzehntelangen Arbeitens wenig verdient haben: Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums gehen davon aus, dass die Grundrente rund 1,3 Millionen Menschen zusteht. Der Zuschlag werde durchschnittlich monatlich 75 bis 80 Euro betragen.

Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, soll die Deutsche Rentenversicherung bei allen Rentenkonten prüfen – was bis bis Ende 2022 dauern könnte. Spätestens ab dann soll das Geld (rückwirkend) gezahlt werden.

Weitere Änderungen 2021: CO2-Steuer, Masern-Impfpflicht und Briefsendungsverfolgung
Was sich mit dem Beginn des Jahr 2021 noch alles ändert für die Bürgerinnen und Bürger – Stichwort: Masern-Impfpflicht, CO2-Steuer oder Briefsendungsverfolgung –, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf einer Webseite thematisch aufgeführt mit weiterführenden Informationen.

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