Die sogenannte Gasumlage wird eingeführt, weil Deutschland weniger Gas aus Russland erhält, als eigentlich vertraglich vereinbart wurde. Derzeit fließen beispielsweise rund 40 Prozent der Maximalkapazität durch die Pipeline Nordstream 1: Russland hatte den Durchfluss nach Wartungsarbeiten Mitte Juli erneut gedrosselt und das mit einer fehlenden Turbine begründet.

Gaspreis: Wie hoch ist die Gasumlage?
Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kamen vor Mitte August Angaben, dass die geplante Gasumlage 1,5 bis fünf Cent pro Kilowattstunde betragen könnte. Seit dem 15. August steht ihre Höhe fest: Es sind 2,41 Cent je Kilowattstunde.

Gaspreis: Wer muss die Gasumlage zahlen?
Die Gasumlage sollen alle deutschen Haushalte zahlen, die Gas beziehen. Das sind ungefähr die Hälfte: 2020 hatten 31,55 Millionen Personen im Haushalt einen Gasanschluss, 39,09 Millionen hatten keinen, wie diese Statista-Grafik zeigt.

Gaspreis: Ab wann gilt die Gasumlage?
Eingeführt werden soll die Gasumlage zum 1. Oktober 2022. Die Gasversorger haben vier bis sechs Wochen Zeit, ihre Kundschaft schriftlich darüber zu informieren.

Gaspreis: Wie wird die Gasumlage abgerechnet?
Die Gasumlage soll monatlich abgerechnet werden. Sie kann alle drei Monate angepasst werden, kann also steigern oder sinken.

Gaspreis: Bis wann ist die Gasumlage zu zahlen?
Von Anfang an als befristet festgelegt, soll die Gasumlage für einen Zeitraum von anderthalb Jahren erhoben werden können. Als Enddatum ist der 1. April 2024 vorgesehen.

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Gaspreis: Wird es weitere Entlastung geben?
Angestellte sollen im September 2022 ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro erhalten. Es soll mit dem September-Lohn ausgezahlt und muss versteuert werden, wobei dafür keine Sozialversicherung fällig werde. Dabei gelte der persönliche Steuersatz.

Weitere Entlastungen sollen folgen: „Die finanzielle Belastung durch die Umlage ist erheblich: Für sich genommen können zusätzliche Belastungen von mehreren hundert Euro pro Jahr auf die Haushalte zukommen. Die Bundesregierung ist sich einig, dass es weitere Entlastungsmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher geben soll“, heißt es auf der Regierungs-Webseite.