Einige Inhaltsstoffe sollen in einer weitaus geringeren Konzentration als jetzt in den Duftwässern vorkommen. Dies würde zum Beispiel auch die Parfümklassiker Chanel N°5, für den aktuell Brad Pitt wirbt, und Miss Dior betreffen. Einige der auf der geplanten Verbotsliste stehenden Substanzen sind Eugenol, Tonkabohnenextrakt und Zitrusöl, weil sie ursächlich sein können für Hautirritationen und Ausschläge.
Außerdem fordere die Kommission, dass es auf dem Flakon deklariert werden muss, wenn nur einer der 100 Inhaltsstoffe in einem Parfüm vorkommt. Das steht in einem Artikel der britischen Zeitung „Telegraph“ vom 6. November 2012. Zurzeit müssten die Hersteller es lediglich kennzeichnen, wenn eine von 26 allergenen Substanzen in einer Duftkreation enthalten ist.
„Chanel N°5 hat nie jemanden geschadet“, wird Sylvie Jourdet von der Société Française des Parfumeurs (Französische Gesellschaft der Parfümeure) in dem Beitrag zitiert. „Es ist der Tod des Parfüms, wenn das weitergeht. Je mehr natürliche Zutaten verwendet werden, umso höher ist das Allergierisiko. Zitrone, Jasmin, Bergamotte – alle enthalten Allergene.“