Mehrere Jahre war es nicht klar, ob das Buchpreisbindungsgesetz ebenfalls für „Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren“, gilt. Das soll sich nun – endgültig – ändern.

Anfängliche Zweifel bei Buchpreisbindung für E-Books
Als die ersten elektronische Bücher auf den Markt kamen und damit die Frage der Preisbindung aktuell wurde, war der Börsenverein des Deutschen Buchhandels der Meinung, die Buchpreisbindung gelte nicht für E-Books. Der Interessenverband kann nämlich Verstöße gegen die Buchpreisbindung abmahnen.

Im Jahr 2008 änderte der eingetragene Verein seine bisherige Auffassung komplett, die er seit Januar 2009 auch durchsetzt. Somit hat die Buchpreisbindung für E-Books seitdem faktisch Gültigkeit, obwohl dies im Gesetzestext explizit nicht erwähnt wird und somit bis dato weiterhin Rechtszweifel bestehen.

Buchpreisbindung für E-Books: Der Kabinettsbeschluss
Am 3. Februar 2016 hat das Bundeskabinett einen von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf gebilligt: Sämtliche Verlage sollen dazu verpflichtet werden, für E-Books ebenfalls einen „verbindlichen Ladenpreis“ festzulegen, teilte die Regierung mit.

Demzufolge würde die Buchpreisbindung in Zukunft für alle Buchverkäufe in Deutschland und für grenzüberschreitende Buchverkäufe an Adressaten in Deutschland gelten: In Kraft treten soll die Neuregelung, die der Börsenverein des Deutschen

Buchhandels begrüßt, zum 1. September 2016.

Mit der Gesetzesänderung trage der Bund „dem gestiegenen Anteil der über das Internet verkauften Bücher und dem veränderten Leseverhalten mit elektronischen Büchern Rechnung“, heißt es dazu seitens des Wirtschaftsministeriums. Sigmar Gabriel: „Mit unserem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit und setzen Anreize für weitere innovative Entwicklungen in der Buchbranche.“