Ellis Kaut hat ihn erschaffen: Pumuckl, den kleinen, frechen Kobold mit den feuerroten Haaren. Seine „Mama“ wollte mit juristischen Mitteln verhindern, dass Babara von Johnson ihre Pläne in die Tat umsetzen kann: Die Zeichnerin wollte Pumuckl ein weibliches Wesen an die Seite stellen, eine Freundin also.
Kaut als Urheberin hatte sich dagegen von Anfang an gewehrt, wegen der Befürchtung, ihre literarische Figur könnte entstellt werden. Der Grund: Pumuckl sei ein Kind, das nicht altere und darüber hinaus gar nicht eindeutig ein Junge, sondern vielmehr geschlechtslos. Darum sei es in Ihren Augen nicht richtig, dem Klaubautermann eine Freundin zu geben – oder ihn gar verheiraten zu wollen. Aber ausgerechnet in diesem Punkt widersprachen die Richter am Landgericht München. Von Johnson soll sich erfreut über das Urteil gezeigt haben und sagte, sie wolle in Zukunft mit Kaut zusammenarbeiten. Aber ob diese das auch möchte, bleibt abzuwarten: Bei der Verkündung des Richterspruchs jedenfalls war sie nicht im Saal anwesend. Mehr ist hier zu lesen.