Mit einem Rezept – das Wort stammt vom lateinischen Verb „recipere“ ab, was übersetzt „nehmen“ heißt – werden durch einen Arzt Arzneimittel oder Heilmittel verschreiben. Welche Farbe welche Bedeutung hat, das folgt jetzt:

1. Blau: Ist ein Rezept auf einem blauen Formular ausgestellt, ist es ein Privatrezept. Das heißt, dass ein Patient, der es erhält, privat versichert ist, wobei auch solche Rezepte für gesetzlich Versicherte ausgestellt werden. Letzteres ist dann der Fall, wenn ein Arzt etwas Rezeptpflichtiges verschreibt, dessen Kosten die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Das betrifft beispielsweise die Antibabypille.
2. Gelb: Auf gelbem Papier werden Rezepte für verschreibungspflichtige Betäubungsmittel notiert. Ein gelbes Rezept ist acht Tage lang gültig.
3. Grün: Wird ein Rezept auf grünem Papier festgehalten, handelt es sich dabei um eine Empfehlung für ein oder mehrere rezeptfreie Medikamente.
4. Rosa: Ein rosafarbenes Rezept bekommt ein Patient für verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht zu den Betäubungsmitteln gezählt werden.