Vorgesehen sei, dass Masken im Verbandskasten von Personenkraftwagen (PKW), Lastkraftwagen (LKW) und Bussen vorrätig sein sollen – neben den bisher schon vorgeschriebenen Bestandteilen. Mit „Maske“ ist eine Mund-Nase-Bedeckung gemeint.

Wie viele Masken sollen im Verbandskasten liegen?
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums basiert diese Neuerung für Verbandskästen auf einem Vorschlag des Bundesverbands Medizintechnologie. Demnach sollen zwei Masken zum Inhalt eines Verbandskastens eines PKWs, LKWs und Busses gehören.

Gelten könnte die Regelung ab 2022. Zunächst muss die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert werden, konkret das Normblatt DIN 13164. Darin sind nämlich die Inhalte des Verbandskastens geregelt.

Vor allem bei der Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen ein Helfer beziehungsweise eine Helferin einer anderen Person sehr nahe kommt, sollen die Mundnasenbedeckungen einen zusätzlichen Schutz bieten.

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Ursprünglich habe das Ministerium laut „Rheinische Post“ gewollt, dass die Gesichtsmasken in Griffnähe liegen sollen analog zu den Warnwesten, die seit 2014 im Fahrzeug mitzuführen sind.

Im Übrigen kostet das Fehlen der Erste-Hilfe-Ausrüstung fünf Euro.

Was ist in einem Verbandskasten?
Der Verbandskasteninhalt setzt sich unter anderem aus Binden, Pflastern und Kompressen zusammen. Nachfolgend sind die Bestandteile im Einzelnen aufgelistet:

- 1 Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen mit Inhaltsverzeichnis
- 1 Rettungsdecke 160 cm x 210 cm, silber/gold
- 1 Beutel à 4 Vinylhandschuhe DIN EN 455
- 1 Schere DIN 58279-A 145
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 3 Pack à 2 Wundkompressen 10 cm x 10 cm, paarweise steril
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151-K, einzeln steril
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151-M, einzeln steril
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151-G, einzeln steril
- 1 Verbandtuch DIN 13152-BR 40 cm x 60 cm, einzeln steril
- 1 Verbandtuch DIN 13152-BR 40 cm x 60 cm, einzeln steril
- 1 Heftpflasterspule DIN 13019-A 5 m x 2,50 cm
- 1 Pflasterset (bestehend aus): 4 Wundschnellverbände DIN 13019-EL, 10 cm x 6 cm; 2 Fingerverbände-EL, 12 cm x 2 cm; 2 Fingerkuppenverbände; 2 Pflasterstrips-WF, 1,9 cm x 7,2 cm; 4 Pflasterstrips-WF, 2,5 cm x 7,2 cm
- 2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6 6 cm, cellophaniert
- 3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8 8 cm, cellophaniert
- 2 Dreiecktücher DIN 13168-D Vlies

Wann die Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung und mit ihr das Normblatt DIN 13164 in Kraft tritt, ist noch ungewiss – es könnte 2022 soweit sein. Die nächste Sitzung des Bundesrats, auf der über die Novelle abgestimmt werden soll, ist für den 8. Oktober 2021 vorgesehen.