Seit dem Sommer hatten Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer Anspruch auf einen gratis Corona-Test, wenn sie ihren Urlaub in einem Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen verbracht haben: Nach Erhalt eines negativen Testergebnisses konnte die verpflichtende Quarantäne verkürzt werden.

Dieser Anspruch ist mit Ablauf des 15. Dezember 2020 gemäß der entsprechenden Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgelaufen.

Das heißt, wer jetzt in ein Land reist, das in Bezug auf die Corona-Pandemie aufgrund der dortigen Infektionszahlen als Hochrisikogebiet eingestuft wurde, muss für den Corona-Test selbst zahlen.

Keine Verdienstausfallentschädigung für Reiserückkehrer
Diese neue Regelung in puncto Corona-Test für Reiserückkehrende aus Risikogebieten baut eine weitere Hürde auf mit dem Ziel, solch eine Reise gar nicht erst anzutreten. Denn wer eine vermeidbare Reise in ein Hochrisikogebiet macht, der erhält für den Quarantäne-Zeitraum auch keine Verdienstausfallentschädigung mehr.

Eine Ausnahme gibt es, nämlich sogenannte außergewöhnliche Umstände als Grund für die Reise. Das kann die Geburt des eigenen Kindes sein oder der Tod eines beziehungsweise einer nahen Angehörigen.

Urlaub: Welche Länder sind Corona-Gebiete mit hohem Risiko?
Eine Liste zur Frage, welche Urlaubsländer beziehungsweise Urlaubsregionen als Hochrisikogebiete gekennzeichnet wurden, haben Mitarbeitende des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine Liste erstellt. Diese wird regelmäßig aktualisiert – je nachdem ob eine Region neu als Risikogebiet hinzukommt oder diesen Status verliert, weil die

Infektionszahlen sinken.

Der offizielle Name der RKI-Liste lautet „Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI“, wobei „BMG“ für „Bundesministerium für Gesundheitsministerium“ und „BMI“ für „Bundes-Ministerium des Innern, für Bau und Heimat“ steht. Es gibt die Auflistung auch auf Englisch.

Auf der Webseite des RKI sind unten auch alle alten Listen – ebenfalls auf Deutsch und auf Englisch – archiviert zu finden. Die erste Ausweisungsliste für internationale Risikogebiete datiert auf den 15. Juni 2020.